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Windows ME-Verdongelung mit c't-Programm aufheben
Windows befreit: Vollversion aus Beipack-CD

Hannover (ots)

Windows ME, wie es Komplett-PCs beiliegt, hat
seine Tücken: Die Händler müssen diese preiswerte OEM-Version gemäß
Microsofts Lizenzbedingungen an den verkauften PC koppeln. Das kann
schnell dazu führen, dass sich das mitgelieferte Windows nach einer
Hardware-Aufrüstung auf eben diesem PC nicht mehr installieren lässt.
Wie sich dieses Ärgernis abstellen lässt, erklärt das Computermagazin
c't in seiner aktuellen Ausgabe 10/01.
Microsoft will mit der so genannten Verdongelung erreichen, dass
die zu Komplett-PCs verkauften Windows-Versionen nicht als Raubkopien
auf andere Rechner gelangen. Diese Strategie verhindert damit aber
beispielsweise auch die Übernahme des Systems auf den nächsten PC,
den sich der Anwender anschafft. Und wer etwa auf seinem Komplett-PC
nur Linux benutzt, kann sein nicht benötigtes Windows nicht
verkaufen, da es sich auf keinem anderen PC installieren lässt.
Statt auf einer klassischen Windows-Installations-CD erhält der
Kunde die verdongelte Fassung nur auf einer so genannten Recovery-CD.
Ist eine Windows-Neuinstallation erforderlich, so löscht selbst die
behutsamste Recovery-CD einen Teil der Festplatte - also auch vom
Anwender angelegte Arbeitsdateien und installierte Programme. "Eine
saubere und für den Anwender komfortabel zu handhabende
Installations-Prozedur haben wir bislang noch bei keinem Hersteller
entdecken können," so c't-Redakteur Georg Schnurer.
Die Computerzeitschrift c't beschreibt in ihrer aktuellen Ausgabe,
wie man aus einem verdongelten Windows vollwertige
Windows-Installations-CD macht - nur mit Bordmitteln und einem
CD-Brenner. Eine solche CD sollte sich jeder anfertigen, der
Änderungen an der Hardware seines PC plant: Keine der Recovery-CDs
funktionierte mehr nach dem Tausch des Mainboards, manche schon nicht
mehr nach einem Wechsel der Festplatte.
Nach Einschätzung von c't schränkt die Verdongelung von Hard- und
Software die Rechte des Anwenders in unzumutbarer Weise ein: Dem
Endverbraucher steht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes das
Recht zu, die mit einem PC gekaufte Software auch auf einem anderen
Rechner zu nutzen.
Titelbild c't 10/2001: 
www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/01/ct102001.jpg
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Georg Schnurer - c't-Redaktion
Telefon: 05 11/53 52-300
Fax: 05 11/53 52-417
E-Mail: gs@ct.heise.de

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