Biogasrat: Koalition hat EEG in Richtung Markt weiterentwickelt
Reinhard Schultz: "Ohne Geldverdienen keine Energiewende"

   

Berlin (ots) - Der Biogasrat e.V. hat die Ergebnisse der Ressortabstimmung des Referentenentwurfs zum EEG 2012 als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Danach sollen Anlagen, die Biogas und Bioerdgas verstromen und größer als 500 kW sind künftig ihren Strom am Markt verkaufen und von den Stromnetzbetreibern eine Marktprämie beziehen, die neben der Abgeltung der Mehrkosten den Strombörsenpreis garantiert. Unterdurchschnittliche Strompreisentwicklungen sollen in der Nachschau auf den durchschnittlichen EEX-Preis ausgeglichen werden. Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat e.V. schlägt vor, dann auch noch den nächsten Schritt zu tun und über die EEG-Umlage nur noch den Mehrkostenausgleich als festen Vergütungsbestandteil zu garantieren und im Übrigen nur noch den Marktpreis wirken zu lassen. "Die ursprünglich als optionale Marktprämie der Regierung angedachte Lösung ist für den Dauerbetrieb zu kompliziert. Der Biogasrat bietet als Alternative sein mit der Universität Duisburg-Essen entwickeltes "einfaches" Marktprämienmodell an, dass transparent und leicht abzurechnen ist", erklärt Schultz.

Die Höhe der Vergütung für die Vor-Ort-Verstromung und die Bioerdgaseinspeisung ist aus Sicht der gesamten Branche noch deutlich zu gering. "Kostentreiber war in den vergangenen Jahren der fehlgeleitete Gülle-Bonus, aber nicht die Vergütung für nachwachsende Rohstoffe oder Reststoffe. Außerdem waren die Getreidepreise niedrig", betont Reinhard Schultz. "Wir müssen etwas höher einsteigen, können aber Dank der Marktprämie bis 2020 sicher einen strammen Degressionskurs fahren, weil Effizienzreserven gewonnen werden."

Die isolierte Vergärung von Gülle in kleinen hofnahen Anlagen, die der Gesetzentwurf nunmehr vorschlägt, wird vom Biogasrat begrüßt. "Allerdings gibt es manche Regionen mit einem extrem hohen Nährstoffdruck, dass ein überregionales Nährstoffmanagement auch nur sinnvoll mit größeren Gülleanlagen bewerkstelligt werden kann. Das wäre gut für den Boden und gut für das Trinkwasser", unterstreicht Schultz. "Hier brauchen wir noch Feinschliff am Gesetz".

Überraschend ist die die Herabsetzung des zulässigen Einsatzes von Mais und Getreide in Biogasanlagen auf maximal 50 Prozent des Einsatzmixes im Jahresdurchschnitt. "Hier wird über ein Vergütungssystem im EEG Landwirtschaftspolitik gemacht, die selbst nicht in der Lage ist, gute landwirtschaftliche Praxis überall durchzusetzen", kritisiert Schultz. "Das muss Auswirkungen für die Vergütung haben. Wenn die energiereichste Pflanze weitgehend aus dem Verkehr gezogen wird, dann bedarf es einer Korrektur im Bereich der Vergütung für weniger ertragreiche Einsatzstoffe."

Schultz fordert, dass der Einsatz biogener Reststoffe deutlich besser vergütet wird, damit diese in die "Maislücke" springen können, z.B. Zuckerrüben-Hackschnitzel.

"Wir haben mit der verbindlichen Marktprämie zwar eine modernere und marktnähere Förderstruktur. Die wird jedoch in Schönheit untergehen, wenn mit Biogas und Bioerdgas kein Geld verdient werden kann.

Die Energiewende kommt nur dann, wenn es Unternehmen gibt, die davon leben, diese Wende auch herbeizuführen. Die Energiewende entscheidet sich nicht am Schreibtisch des Umweltministers, sondern bei den Geschäftsführern und Vorständen der Unternehmen", moniert Schultz abschließend.

Weitere Positionen dazu finden Sie auf unserer Homepage www.biogasrat.de im Downloadbereich:

   - Stellungnahme des Biogasrat e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur 
     Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der 
     Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 
   - Kurzbericht Marktprämienmodelle im Vergleich 
   - Studie zur Optimierung der marktnahen Förderung von 
     Biogas/Biomethan unter Berücksichtigung der Umwelt- und 
     Klimabilanz, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit 

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