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Streitigkeiten nach M&A-Deals nehmen zu: Datenräume helfen

Frankfurt (ots)

Schadensersatzansprüche nach Abschluss von M&A-Transaktionen werden immer häufiger. Virtuelle Datenräume dokumentieren die Aktionen während der Due-Diligence-Phase und helfen, die Inhalte auch nach der Transaktion nachzuvollziehen. Laut einer Studie der Anwaltssozietät Baker & McKenzie und dem Beratungsunternehmen Alvarez & Marsal, an der 80 ausgewählte, besonders transaktionsaktive Unternehmen teilgenommen haben, sind 67% der Befragten der Meinung, dass die Entschlossenheit der Unternehmen, Post-Closing-Ansprüche geltend zu machen, steigt. Des Weiteren glauben 76%, dass die Anzahl der Schieds- oder Gerichtsverfahren bei Post-M&A-Streitigkeiten zunehmen wird. Zu den Top Streitquellen zählen momentan vor allem der Kaufpreis und vertragliche Gewährleistungen.

Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis ist der Streit zwischen HP und Autonomy. Die Gründe: HP wirft der ehemaligen Autonomy-Führung vor, den finanziellen Zustand des Unternehmens vor der Übernahme falsch dargestellt zu haben. Hier möchte man 4,7 Milliarden Euro zurück haben. Die Klage wird zurzeit von der US-Justiz untersucht.

Eine revisionssichere Dokumentation der Due-Diligence-Prüfung wird somit umso wichtiger. Virtuelle Datenräume, das typische software-seitige Instrumentarium bei M&A-Deals, eignen sich nicht nur für den sicheren und strukturierten Austausch transaktionsrelevanter Unterlagen, sondern können bei Rechtstreitigkeiten zur Aufklärung beitragen.

Der virtuelle Datenraum Drooms beispielsweise, zeichnet den gesamten Due-Diligence-Vorgang im Datenraum auf und dokumentiert, wer sich wann und wie lange einzelne Dokumente angeschaut hat. Zudem ist zu erkennen, zu welchem Zeitpunkt die Dokumente eingestellt bzw. aktualisiert worden sind. So kann genau nachvollzogen werden, ob der Käufer Zugriff auf bestimmte Unterlagen während der Due Diligence hatte oder nicht.

Nach dem Closing wird der Datenraum eingefroren und auf CD gebrannt. Diese CD erhalten Käufer und Verkäufer einschließlich einem Zertifikat, das den rechtmäßigen Stand der Due Diligence bei Abschluss des Deals bescheinigt.

"Für uns ist die komplette Aufzeichnung der im Rahmen eines M&A-Deals zwischen Verkäufer und Käufer ausgetauschten Informationen ein ganz wichtiger Bestandteil unserer alltäglichen Arbeit", sagt Dr. Ralph Kogge, Partner im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Die renommierte Anwaltskanzlei arbeitet bereits mehrere Jahre mit dem virtuellen Datenraum Drooms. "Wissen ist Macht. Und eine klare Dokumentation hilft Käufer und Verkäufer jederzeit alle Inhalte der Due Diligence nachzuvollziehen."

Pressekontakt:

Drooms GmbH
Ilka Großecappenberg
T +49 69 478640 281
i.grossecappenberg@drooms.com
https://twitter.com/drooms_software

Original-Content von: Drooms GmbH, übermittelt durch news aktuell

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