Eidesstattliche Erklärungen waren "Luftnummern" - Geschäftsführer der NGG in Oldenburg wegen übler Nachrede gegenüber Heidemark verurteilt.
Oldenburg (ots) - Das Amtsgericht Oldenburg hat im Zusammenhang mit dem angeblichen Heidemark-Skandal aus dem Dezember 2007 den NGG-Geschäftsführer Matthias B. wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen a 80 Euro (insgesamt 9600 Euro) verurteilt.
Der Vorsitzende Richter führte im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung aus, es gebe keine Zweifel, dass der Gewerkschafter inhaltlich falsche eidesstattliche Erklärungen ehemaliger Mitarbeiter vorsätzlich und sorgfaltswidrig an einen Journalisten weitergegeben und damit leichtfertig massiv Arbeitsplätze gefährdet hat.
"Wir freuen uns natürlich, dass das Gericht zu einer klaren Entscheidung gekommen ist und wir begrüßen diese sehr" sagt Dr. Walter Scheuerl, Sprecher von Heidemark. "Für Heidemark sind durch die üblen Nachreden damals schwere wirtschaftliche Schäden entstanden und wir hoffen, dass dieses Urteil allen Beteiligten zu denken gibt."
Im Dezember 2007 hatte die Staatsanwaltschaft nach drei falschen eidesstattlichen Erklärungen von ehemaligen Mitarbeitern zunächst gegen Heidemark ermittelt. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde gestern am Spätnachmittag jedoch festgestellt, dass diese eidesstattlichen Erklärungen damals unter maßgeblichem Einfluss von Vertretern der NGG formuliert wurden und - so wörtlich - "reine Luftnummern" gewesen seien.
Das Gericht sah es ferner als erwiesen an, dass B. "sauer auf Heidemark" und "im Jagdfieber" wegen schlecht laufender Arbeitsgerichtsprozesse gewesen sei. Der Verurteilte habe sich dadurch verführen lassen, die falschen Erklärungen einem Vertreter des NDR zu übergeben, bevor er sie der Staatsanwaltschaft übergab, um die Gewerkschaft "spektakulär herauskommen" zu lassen. Berichte darüber waren sofort und unreflektiert bundesweit von Medien übernommen worden, worauf fast alle wichtigen Kunden von Heidemark bis auf weiteres die Bestellungen storniert hatten.
"Dadurch waren damals hunderte Arbeitsplätze und ein ganzes Unternehmen in Gefahr geraten. Das Urteil ist ein wichtiges Signal, dass derartig verantwortungsloses Handeln auch rechtliche Konsequenzen hat." so Dr. Andreas Behr, der im Namen des Unternehmens als Nebenkläger auftrat, abschließend.
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Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG Lether Gewerbestr. 2 D-26197 Ahlhorn Sprecher: Dr. Walter Scheuerl 040 / 35922-270 Internet: www.heidemark.de

