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IKK e.V.

Organisationsreform auf die nächste Legislaturperiode verschieben
IKK-Bundesverband: Organisationsreform der GKV nicht übers Knie brechen

Potsdam (ots)

Der IKK-Bundesverband sieht nicht die
Notwendigkeit einer Organisationsreform der Gesetzlichen
Krankenversicherung in dieser Legislaturperiode. Die meisten der
derzeit diskutierten Vorschläge wie etwa Mindestbeitragssatz, ein
Errichtungsstop oder die Öffnungspflicht für Innungs- und
Betriebskrankenkassen ändern nichts an der generellen Problematik der
Risikoselektion. Oberste Priorität sollten daher Maßnahmen haben, die
unmittelbar der Eindämmung der durch den Wettbewerb bedingten
Verwerfungen dienen. "Ziel der geforderten Organisationsreform muss
die Verbesserung der Bedingungen für die Versorgung der Versicherten
und die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sein," sagte Uwe Conrad,
Verwaltungsratvorsitzender des IKK-Bundesverbandes bei der heutigen
Eröffnung der IKK-Bundestagung in Potsdam. Daran müssen alle
Vorschläge gemessen werden. Ein ,Sammelsurium' an Einzelregelungen,
denen kein Gesamtkonzept zugrunde liegt, lehnt der IKK-Bundesverband
ab.
Die Innungskrankenkassen haben konkrete Vorstellungen zu einer
künftigen Organisationsreform. Um sich besser nach den spezifischen
Anforderungen des Marktes organisieren zu können, fordern die
Innungskrankenkassen die Liberalisierung kassenarteninterner
Fusionsmöglichkeiten. Es kann nicht sein, dass sachfremde Erwägungen
mit föderalistischem Hintergrund Krankenkassen bei der Bildung und
Optimierung von vernünftigen Organisationsstrukturen behindern. Die
Innungskrankenkassen halten an der gegliederten Krankenversicherung
fest. Auch in Zukunft ist eine berufsständig organisierte Kassenart
sinnvoll und unverzichtbar.
Folge dieses ordnungspolitischen Credos ist es, dass Überlegungen
zur Auflösung der Verbände ebenfalls abgelehnt werden. "Wer
Wettbewerbselemente und die Solidarfunktionen der Krankenkassen in
ein vernünftiges Verhältnis bringen will," so Conrad, "der benötigt
die sozial- und ordnungspolitische Funktion der Verbände." Die
Innungskrankenkassen fordern, dass die Instrumente zur
kassenarteninternen Solidarität, unter anderem in Form eines internen
Finanzausgleichs, zwingender ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass
die Kassen einer Kassenart zu internen Finanzausgleichsverfahren zu
verpflichten sind.
Die Bundestagung der Innungskrankenkassen findet alle fünf Jahre
statt. Sie führt sämtliche Entscheidungsträger des IKK-Systems
zusammen und dient dazu, sozial- und gesundheitspolitische Fragen zu
erörtern. Zugleich finden Weichenstellungen für die weitere
Ausrichtung der Kassenart im Wettbewerb statt.
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.ikk.de -
Pressesprecher
Pietro Nuvoloni
Tel.: 0331 - 274 9252
Fax:  0331 - 274 9201
E-Mail:  pietro.nuvoloni@bv.ikk.de
Friedrich-Ebert-Straße
Telefon: (0 22 04)44-0
Fax.:    (0 22 04)44-4 55
(TechnologiePark)
E-Mail:  ikk-bundesverband@bv.ikk.de
51429 Bergisch Gladbach
Internet: www.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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