Eingeschränktes Halteverbot für eine Zone, in der von Montag bis Freitag, in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr mit Parkscheibe für 2 Stunden geparkt werden darf. Für Inhaber des Anwohner-Parkausweises gilt das eingeschränkte Halteverbot nicht: So sah die Schilderkombination aus, die die Autofahrer bei einer repräsentativen Umfrage von R+V24 entschlüsseln sollten. Die Verwendung dieses Bildes ist fr redaktionelle Zwecke honorarfrei. Abdruck ...