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Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen (BILD)

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Coburg (ots)

Bevor man im Urlaub entspannen kann, muss oft noch einiges organisiert werden: Wer leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen? Mit einem guten Nachbarn zur Seite lassen sich diese Probleme leicht lösen. Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert, wenn der Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt? Was muss man als netter Nachbar in solchen Fällen wissen?

Im Normalfall gilt, so die HUK-COBURG, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer also beim Blumengießen den echten Perser ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.

Doch neben der rechtlichen Seite haben solche Vorkommnisse auch eine menschliche. Darum verzichten etliche Privathaftpflicht- Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, auf den Haftungsausschluss und unterstützen die Nachbarschaftshilfe. Obwohl sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, regulieren sie solche Schäden.

Mit fremden Hunden Gassi gehen

Wer sich als Nachbar um einen fremden Hund kümmert, sollte nach einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung fragen, durch die ist man kostenfrei mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen unbekannten Passanten, ist es Sache der Versicherung den Schaden zu regulieren. In manchen Bundesländern - wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - ist der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen Pflicht.

Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im Rahmen seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert, wenn der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche Versicherer, darunter auch die HUK-COBURG, die Nachbarschaftshilfe. Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung so muss sie sich um den Schaden kümmern.

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