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Tipps für den Alltag: Der beste Freund der Familie
Aufpassen allein reicht nicht aus beim Hüten fremder Hunde (mit Bild)

Tipps für den Alltag: Der beste Freund der Familie / Aufpassen allein reicht nicht aus beim Hüten fremder Hunde (mit Bild)
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Coburg (ots)

Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu Hause bleiben. Im gebuchten Hotel ist er leider nicht willkommen. Kein Problem, denn der nette Nachbar von nebenan kümmert sich um ihn. Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazierengehen jemanden beißt oder er sich von der Leine losreißt, über die Straße rennt und einen Unfall verursacht? Wer muss haften?

Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder mit Vertrag auf den Familienhund auf, kann dies Konsequenzen haben. Wie die aussehen, erläutert die HUK-COBURG. Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss der Nachbar haften. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit einem lebhaften Hund, der nicht zuverlässig gehorcht, spazieren geht, ihn nicht anleint und der Hund zubeißt.

Kosten für einen Hundebiss können sich übrigens schnell summieren. Gar nicht selten fallen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlungskosten an. Für den Nachbarn ist es darum wichtig zu wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Durch sie ist er in jedem Fall kostenfrei mitversichert. Außerdem müssen in Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen (ab einem Alter von sechs Monaten) ohnehin alle Hunde versichert sein. Viele Versicherer, wie zum Beispiel die HUK-COBURG, unterstützen die nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft. Im Rahmen einer herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung ist das Hüten fremder Hunde kostenlos mitversichert, sofern keine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung existiert.

Doch wie sieht es aus, wenn der nette Nachbar selbst Opfer des Vierbeiners wird: Der Hund ihn etwa beißt oder irgendetwas in seinem Haushalt beschädigt? Auch dies ist ein Fall für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Pressekontakt:

HUK-COBURG
Pressestelle
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96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer

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