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HUK-COBURG

Tipps für den Alltag
Aufpassen allein genügt nicht

Coburg (ots)

Gerade in der Urlaubszeit sind viele Hundebesitzer
froh, wenn sie ihren Hund vorübergehend bei Familienangehörigen oder
Freunden abgeben können. Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim
Spazierengehen jemanden beißt oder sich von der Leine losreist, quer
über die Straße rennt und dadurch einen Unfall verursacht? Wer muss
jetzt haften?
Erklärt sich ein Freund bereit, auf den Hund aufzupassen, ist er
im juristischen Sinne der Hüter des Hundes. Verursacht der Vierbeiner
einen Schaden, den der Freund verschuldet hat, weil er nicht mit der
erforderlichen Sorgfalt auf ihn aufgepasst hat, muss der Hüter
haften. Erforderliche Sorgfalt heißt: Wie der Hüter mit dem
Vierbeiner umgeht, hängt von dessen Charakter ab. Ein lebhafter Hund
beispielsweise, der zudem nicht zuverlässig gehorcht, muss beim
Spazierengehen auf jeden Fall angeleint sein. - Ob ein generelles
Gebot zum Anleinen besteht, legt in der Regel jede Gemeinde selber
fest.
Hat der Eigentümer des Tieres eine
Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, ist der Hüter, der
unentgeltlich auf den Hund aufpasst, kostenfrei mitversichert, darauf
macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam. Wer einen Hund
aus Gefälligkeit hütet und eine private Haftpflichtversicherung hat,
sollte sich dort erkundigen, ob seine Hilfsbereitschaft eventuell
mitversichert ist. Ohne Versicherungsschutz kann ein Schadenfall
teuer werden. Beißt beispielsweise ein Hund zu, können
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlungskosten auf
den Hüter zukommen.
Hundehalter haftet auf jeden Fall
Neben dem Hüter haftet auch der Halter für jeden von seinem
Vierbeiner angerichteten Schaden. Die Schuldfrage spielt hierbei
keine Rolle. Er haftet, weil die Reaktion eines Tiers unberechenbar
ist und von ihm eine Gefährdung der Gesundheit und des Eigentums
Dritter ausgeht. Trifft den Geschädigten eine Mitschuld, wird sein
Schaden nur zum Teil ersetzt.
Fazit: Verreist der Hundehalter und den Hüter trifft keine Schuld
am Hundebiss, wird der Besitzer trotz Abwesenheit zur Kasse gebeten.
Dies gilt übrigens auch, wenn der Hund das Eigentum des Hüters
beschädigt oder ihn beißt. - Ohne Hundehalter-Haftpflichtversicherung
muss er den Schaden selber bezahlen.
Ansprechpartnerin 
Karin Benning 
(T. 0 95 61/96 20 82/
e-mail:  karin.benning@huk-coburg.de))

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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