Mindener Tageblatt: Kommentar zu Ankauf von Steuerdaten / Auf abschüssiger Bahn

Minden (ots) - Um es vorweg zu sagen: Wer sich vorsätzlich seiner Steuerpflicht hinterzieht, handelt kriminell. Dass der Staat dies zu unterbinden hat, versteht sich nicht nur aus Gründen des notorischen (leider wohl auch unstillbaren) Finanzbedarfs der öffentlichen Hand. Er muss schlicht dem Recht Geltung verschaffen. Genau hier wird die Frage des Ankaufs von Steuerdaten allerdings problematisch. Denn der Rechtsstaat begibt sich mit dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" auf eine abschüssige Bahn. Gekauft wird Hehlerware, Diebesgut. In den Besitz der Händler gelangt es aufgrund strafbarer Handlungen - übrigens nicht nur nach dem Recht des Landes, in dem die Taten begangen wurden. Dass sich die deutsche Finanzverwaltung mit dem Geld ihrer Steuerzahler solche Kontrabande verschafft, mag juristisch für rechtens erklärt worden sein - als Ausnahmefall. Dass der Fiskus daraus nun ein florierendes Geschäftsmodell für Datendiebe entwickelt, in dem gewerbsmäßig zu kriminellen Handlungen angereizt wird, ist allerdings kaum weniger unappetitlich als systematische Steuerhinterziehung. Dass ein Land wie Schweiz ihr Bankensystem genau dafür hergibt, sie gar als Grundlage eines nicht unerheblichen Teils von dessen Kundenbeziehungen nicht nur akzeptiert, sondern sogar offensiv fördert, kompliziert die Angelegenheit zusätzlich. Auch dieses Verhalten ist nicht akzeptabel; berechtigte Hinweise auf fortgesetzten Rechtsbruch entlarven sich da schnell als Ablenkungsmanöver von eigenem Fehlverhalten. Schon leidet das gutnachbarliche Verhältnis. Gleichzeitig nimmt das allgemeine Rechtsbewusstsein Schaden. Es ist allerhöchste Zeit, das Problem auf zwischenstaatlicher Ebene zu lösen. Die Schweiz wird sich davon verabschieden müssen, Steuerhinterziehern sicheren Unterschlupf zu gewähren. Und der deutsche Fiskus muss sich auf Methoden konzentrieren, die den eigenen Rechtsstaats-Anspruch nicht ad absurdum führen.

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