Mindener Tageblatt: Kommentar zu Verfassungsgericht verwirft Wahlrechtsreform:/ Schallende Ohrfeige

Minden (ots) - Wer nicht hören will, muss fühlen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich die geradezu demonstrative Bräsigkeit des Gesetzgebers in Sachen Wahlgesetz mittels einer schallenden Ohrfeige verbeten. Unmittelbar getroffen fühlen muss sich die regierende schwarz-gelbe Koalition. Aber auch die SPD hat wenig Grund, jetzt dicke Backen zu machen: Zu schwarz-roten Zeiten hat sie das Thema ähnlich lässig gehandhabt. Wie das eben so ist, wenn man an der Regierung ist und von der geltenden Regelung profitiert. Nun aber haben es alle Parteien schwarz auf weiß, und das zum wiederholten Mal: Das geltende Wahlrecht ist verfassungswidrig. Sein um besondere Gerechtigkeit bemühter Mix aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht hat nicht nur zu Konstruktionen wie Überhangmandaten und negativem Stimmgewicht geführt, die ohnehin kaum ein Bürger je verstanden hat. Sie ließen auch spätestens mit der Wiedervereinigung, dem Hinzukommen der neuen Länder und dem Aufkommen neuer Parteien die gesamte Verhältnismäßigkeit der Ausgleichsregelungen endgültig aus dem Gleichgewicht kippen. So betrachtet hat die regierende Koalition gar keine rechnerische Mehrheit. Nicht, dass das in anderen demokratischen Wahlrechtssystemen nicht auch vorkäme - oft sogar bewusst gewollt, um klare parlamentarische Verhältnisse zu ermöglichen. Mit den Absichten des Grundgesetzes aber ist das nun einmal nicht vereinbar. Jetzt hat die Politik den Schlamassel: Bis zur nächsten Wahl spätestens am 27. Oktober 2013 muss sie in Windeseile ein verfassungskonformes Gesetz auf die Beine bringen. Wie das angesichts der bisherigen Saumseligkeit gehen soll, fragt sich nicht nur der verdutzte Bürger, sondern wohl auch das politische Personal selbst. Zumal Union und FDP die jetzt verworfene letzte Regelung im Bruch mit der in dieser Frage sonst üblichen Tradition breiter parlamentarischer Mehrheiten ohne die Opposition durchsetzen zu können glaubten. Jetzt wird's doppelt schwierig.

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