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Komitee gegen den Vogelmord e. V.

Künast und Höhn vor Gericht
Vogelschützer verklagen Bundes- und Landesregierung wegen Verletzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie

Aachen/Brüssel (ots)

Bundeslandwirtschaftsministerin Renate
Künast und ihre nordrhein-westfälische Amtskollegin Bärbel Höhn
müssen sich vor dem Kölner Verwaltungsgericht wegen Verletzung der
Europäischen Vogelschutzrichtlinie verantworten. Wie am Mittwoch das
Komitee gegen den Vogelmord in Aachen mitteilte, haben die
Vogelschützer Klage gegen die beiden grünen Ministerinnen eingelegt,
nachdem sich Bund und Länder bislang weigern, einer Auflage der
Brüsseler EU-Kommission nachzukommen und die Jagdzeiten auf Vögel in
Deutschland drastisch einzuschränken.
"Entgegen den Bestimmungen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
dürfen Wildtauben und Möwen auch in diesem Jahr in Deutschland wieder
bis Ende April und damit bis weit in die Brutzeit hinein bejagt
werden," empört sich Alexander Heyd vom Komitee gegen den Vogelmord.
Vielen der in diesen Tagen schlüpfenden Küken drohe ein qualvoller
Tot durch Verhungern oder Erfrieren, wenn ihre Elterntiere getötet
würden. Die Märzausgaben der meisten Jagdzeitungen würden dessen
ungeachtet auch noch besonders effektive Verfolgungsmethoden wie die
Jagd mit Lockvögel propagieren.
Wie viele der rund zwei Millionen Vögel, die jährlich von
Deutschlands Jägern erlegt werden, während der Brutzeit im Frühling
und Sommer getötet würden, sei bislang nicht bekannt. Sowohl die
Bundes- als auch die Düsseldorfer Landesregierung weigerten sich
bislang, entsprechende Daten herauszugeben. Nach geltendem EU-Recht
müßten jedoch alle Abweichungen von den Bestimmungen der
Vogelschutzrichtlinie genau erfaßt und öffentlich zugänglich gemacht
werden. Das Komitee gegen den Vogelmord habe deshalb die beiden
Ministerien nun vor den Gerichten auf Herausgabe der Daten verklagt.
Die Vogelschützer hoffen, damit ein seit zwei Jahren bei
EU-Umweltkommissarin Margott Wallström anhängiges
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zu
beschleunigen. Die EU-Kommission hatte Deutschland bereits vor
Monaten zur Auflage gemacht, die Bundes- und
Landesjagdzeitenverordnungen zu ändern und die Jagd auf Vögel
allenfalls noch in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Januar
zuzulassen. Das Komitee gegen den Vogelmord hatte zuvor ein
Sachverständigengutachten von Professor Dr. Gerhard Thielcke von der
Deutschen Umwelthilfe vorgelegt, in dem der Bundesrepublik massive
Verstöße gegen die Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen werden. Doch
das Bundeslandwirtschaftsministerium weigere sich bislang, eine
angeblich schon seit Oktober letzten Jahres erarbeitete neue
Bundesjagdzeitenverordnung den zuständigen parlamentarischen Gremien
zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen. Die Vogelschützer fordern
nun, die Jagd auf Vögel in Deutschland ganz zu verbieten.
V.i.S.d.P., ausführlichere Informationen und Bildmaterial:
Komitee gegen den Vogelmord e.V., c/o Eugen Tönnis, 
Auf dem Dransdorfer Berg 98, 
53121 Bonn
Tel.: 0228/665521 
Handy: 0172/2191542

Original-Content von: Komitee gegen den Vogelmord e. V., übermittelt durch news aktuell

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