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Amnesty International

Tag des Flüchtlings
Mehr statt weniger staatlichen Schutz für Flüchtlinge

Bonn (ots)

Gesetzentwurf zur Zuwanderung vergrößert Schutzlücke für
   Flüchtlinge / amnesty international fordert Anerkennung
   nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als
   Asylgrund / Nachfluchtgründe müssen weiter anerkannt werden /
   Einzelfallentscheider sollen unabhängig bleiben
Zum heutigen Tag des Flüchtlings warnt amnesty international
davor, in der gegenwärtigen Situation den Schutz der Flüchtlinge zu
vernachlässigen oder einzelne Gruppen von Flüchtlingen unter einen
Generalverdacht zu stellen. "Völkerrechtlich ist die Bundesregierung
verpflichtet, die Schutzlücke für Flüchtlinge zu schließen. Der
Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Zuwanderung sieht aber das
Gegenteil vor. Die Lücke wird größer," erklärt Julia Duchrow,
Flüchtlingsexpertin der deutschen Sektion von amnesty international.
Der Gesetzentwurf zur Regelung der Zuwanderung bringt zwar für
eine Minderheit der Flüchtlinge Verbesserungen. Sie können künftig
schneller eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Für die Mehrheit der
Flüchtlinge wird sich die Situation jedoch verschlechtern.
So soll bei Flüchtlingen, die die Kriterien der Genfer
Flüchtlingskonvention erfüllen, weiterhin entgegen internationalem
Flüchtlingsrecht zwischen staatlicher und nicht-staatlicher
Verfolgung unterschieden werden. "Es kann nicht sein, dass einzelne
Personengruppen willkürlich aus dem Anwendungsbereich der
Flüchtlingskonvention herausgenommen werden", betont
ai-Flüchtlingsexpertin Julia Duchrow. Die Menschenrechtsorganisation
fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung, die Flüchtlinge auch
bei nicht-staatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung als
politisch Verfolgte anerkennt.
Flüchtlinge, die bisher in Deutschland geduldet wurden, weil sie
entweder aus faktischen Gründen oder weil sie an Leib und Leben
bedroht waren, nicht in ihr Heimatland zurückkehren konnten, müssen
künftig damit rechnen in ein Drittland abgeschoben zu werden oder in
einer Ausreiseeinrichtung untergebracht zu werden. Diese
Einrichtungen sind als Übergangslösungen konzipiert. Häufig vergehen
jedoch Jahre, bevor sich die Situation im Herkunftsland der
Flüchtlinge soweit verbessert, dass sie zurückkehren können. Außerdem
sollen sie künftig selbst den Nachweis erbringen, dass ihnen die
Ausreise in ein anderes Land unmöglich ist.
Eine weitere Verschärfung der rechtlichen Situation von
Flüchtlingen ergibt sich aus der geplanten Regelung, asylrelevante
Gründe nicht mehr anzuerkennen, wenn sie erst nach der Flucht
entstanden sind. So können legale politische Aktivitäten in
Deutschland dazu führen, dass Flüchtlinge bei einer Rückkehr in ihr
Heimatland akut bedroht werden. Solche Aktivitäten sollen künftig, im
Gegensatz zum internationalen Flüchtlingsrecht, als
"selbstgeschaffene Nachfluchtgründe" keinen Anspruch auf Schutz
begründen, sondern lediglich zu einer Aussetzung der Abschiebung
führen.
Außerdem muss die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft auch
weiterhin in bei weisungsunabhängigen Entscheidern des Bundesamtes
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bleiben, betont amnesty
international. "Bei der Entscheidung über die Anerkennung als
Asylberechtigter kommt es ganz wesentlich auf die Beurteilung der
Glaubwürdigkeit des Bewerbers an. Diese Einschätzung kann nur auf
Grund des persönlichen Eindrucks getroffen werden, den sich der
Entscheider von dem Antragsteller macht," so Duchrow. "Die Anweisung
eines Vorgesetzten kann diese Entscheidung nicht ersetzen."
amnesty international fordert die Bundesregierung deshalb auf:
  • Die Schutzlücke im Flüchtlingsschutz zu schließen und Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtlinge anzuerkennen.
  • Menschen, die wegen Exilaktivitäten in ihren Herkunftsländern von politischer Verfolgung bedroht sind (Nachfluchtgründe), wie bisher als Flüchtlingen ein sicheres Aufenthaltsrecht zu gewähren.
  • Die Weisungsunabhängigkeit der Entscheiderinnen und Entscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Asylverfahren zu erhalten.
Wenn Sie Nachfragen oder Interviewwünsche haben, wenden Sie sich
bitte an:
amnesty international
- Pressestelle -
53108 Bonn
Tel.: + 49 - (0)228 - 98373-306 / - 0
Fax: + 49 - (0)228 - 630036
E-Mail:  presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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