EANS-Hauptversammlung: Kühlhaus Zentrum AG
Einberufung der Hauptversammlung

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Kühlhaus Zentrum Aktiengesellschaft Hamburg

WKN 633610

DE 0006336100

Einladung zur

97. Ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 23. Juni 2010, 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Trettaustraße 22, 21107 Hamburg- Wilhelmsburg.

I.    Tagesordnung der Hauptversammlung



   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009, des
      Lageberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates


   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
      den Bilanzgewinn von                                       EUR 137.005,40
      wie folgt zu verwenden: 

je EUR 6,00 Dividende auf 20.000 nennwertlose Stückaktien EUR 120.000,00

Vortrag auf neue Rechnung                                  EUR  17.005.40


   3. Beschlussfassung über die Entlastung

       I.   des Vorstandes
      II.   des Aufsichtsrates 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Erteilung der Entlastung vor.

4. Ersatzwahl zum Aufsichtsrat

1. Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von Herrn  Wolff  Lange,  der
         sein Aufsichtsratsmandat zum  Ende  der  Hauptversammlung  niederlegt,
         Herrn Horst Bartels, Unternehmer, als  Aufsichtsratsmitglied der
         Anteilseigner für den Rest der Amtszeit des Ausscheidenden in
        den Aufsichtsrat zu wählen.

        Herr Horst Bartels  ist  kein  Mitglied  in  anderen  gesetzlich  zu
        bildenden Aufsichtsräten und Kontrollgremien gemäß § 285 Nr. 10 HGB.


        Die Hauptversammlung  ist  an  Wahlvorschläge  nicht  gebunden.  Die
        Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96, 101  AktG
        und § 76 BetrVG 1952.


        Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Ersatzmitglied  für  Herrn  Horst
        Bartels Herrn Arno Holk, Unternehmer, zu wählen.

     2. Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von Herrn Mag. Walter Mayer, der
        sein Aufsichtsratsmandat  zum  Ende  der  Hauptversammlung  niederlegt,
        Herrn Eberhard Schodde,  Rechtsanwalt,  als  Aufsichtsratsmitglied  der
        Anteilseigner für den Rest  der  Amtszeit  des  Ausscheidenden  in  den
        Aufsichtsrat zu wählen. 
Herr Eberhard Schodde ist kein Mitglied  in  anderen  gesetzlich  zu
        bildenden Aufsichtsräten und Kontrollgremien gemäß § 285 Nr. 10 HGB.


        Die Hauptversammlung  ist  an  Wahlvorschläge  nicht  gebunden.  Die
        Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96, 101  AktG
        und § 76 BetrVG 1952. 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Ersatzmitglied für Herrn Eberhard Schodde Herrn Michael Weber, Diplom-Kaufmann, zu wählen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der  Aufsichtsrat  schlägt  vor,   die   PKF   UNITESTA   Revisions-   und
      Treuhandgesellschaft mbH, Oldenburg, zu wählen.


II.   Zahl der Aktien und Stimmrechte


      Zum  Zeitpunkt  der   Einberufung   der   Hauptversammlung   besteht   das
      Grundkapital  der  Gesellschaft  aus   20.000   Aktien   ohne   Nennbetrag
      (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die
      Zahl der Stimmrechte beträgt damit ebenfalls 20.000.


III.  Teilnahmebedingungen


      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung  und  zur  Ausübung
      des Stimmrechts ist durch einen besonderen  Nachweis  des  Anteilsbesitzes
      durch das depotführende  Institut  zu  erbringen,  für  den  die  Textform
      ausreicht. Der Nachweis muss sich auf  den  Beginn  des  einundzwanzigsten
      Tages vor der Hauptversammlung beziehen (also auf den 02. Juni 2010, 00:00
      Uhr) und muss der Kühlhaus Zentrum AG unter der Adresse


            Kühlhaus Zentrum AG
            c/o UniCredit Bank AG
            CBS50HV
            80311 München


            oder per Telefax:     +49 89 5400-2519
            oder per E-Mail:      hauptversammlungen@hvb.de

      spätestens am 16. Juni 2009 (24 Uhr) zugehen.

      Über die nach dem Gesetz nachgewiesenen Aktien werden den Aktionären  oder
      deren ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten  ausgestellt,
      die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigen.


IV.   Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch  durch  einen
      Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung  oder
      eine  andere  Person  ihrer  Wahl  ausüben  lassen.  Die   Vollmacht   ist
      schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zu erteilen.


     V. Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs.1 

AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwan-
      zigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag  von EUR 500.000
      erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die  Tagesordnung  gesetzt  und
      bekannt  gemacht  werden.  Das  Verlangen  muss   bei   der   Gesellschaft
      schriftlich unter folgender Adresse spätestens am 23. Mai  2010,  24  Uhr,
      eingehen: 

Kühlhaus Zentrum AG, Trettaustr. 22, 21107 Hamburg

Gemäß § 126 Abs.  1  AktG  kann  jeder  Aktionär  der  Gesellschaft  einen
      Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
      bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden.  Ein  Gegenantrag  ist  nach
      näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2  AktG  auf  der  Internetseite  der
      Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter  der
      nachfolgend genannten  Adresse  spätestens  am  08.  Juni  2010,  24  Uhr,
      eingeht.


      Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer  Maßgabe  von  §  127  AktG  der
      Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur  Wahl  von  Aufsichtsratsmitgliedern
      oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach  näherer
      Maßgabe von
      §§ 127, 126 Abs. 1 und 2  AktG  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft
      zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter  der  nachfolgend
      bekannt gemachten
      Adresse spätestens am 08. Juni 2010, 24 Uhr, eingeht.


      Wir werden rechtzeitig  eingehende  Gegenanträge  oder  Wahlvorschläge  im
      Internet    unter    http://kuehlhaus-zentrum.de/de/investor-relations.htm
      zugänglich machen, sofern  sie  den  gesetzlichen  Anforderungen  genügen.
      Etwaige Stellungnahmen der  Verwaltung  werden  wir  ebenfalls  unter  der
      genannten  Internetadresse  zugänglich  machen.   Rechtzeitig   eingehende
      Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie  den  gesetzlichen
      Anforderungen genügen.


      Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:


            Kühlhaus Zentrum AG, Trettaustr. 22, 21107 Hamburg


            oder per Telefax:     +49 40 752011-28
            oder per E-Mail:      info@kuehlhaus-zentrum.de


      Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass  jedem  Aktionär
      auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  vom  Vorstand   Auskunft   über
      Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur  sachgemäßen
      Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist  (§  131
      Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann  in  der  Hauptversammlung  ausgeübt
      werden,  ohne  dass  es  einer  vorherigen  Ankündigung   oder   sonstigen
      Mitteilung bedürfte.


      Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort  nach  §  124a
      AktG zugänglichen Informationen


      Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der
      Internetseite der Gesellschaft unter
      http://www.kuehlhaus-zentrum.de/de/investor-relations.htm


      Hamburg im Mai 2010 

DER VORSTAND

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Andrea Paulick
Assistentin des Vorstands
Telefon: +49(0)40 75 20 11-22
E-Mail: andrea.paulick@kuehlhaus-zentrum.de

Branche: Nahrungsmittel
ISIN:    DE0006336100
WKN:     633610
Börsen:  Hamburg / Regulierter Markt