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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

ots.Audio: Neue Rabattverträge ab 1. April in Kraft - Experteninterview mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

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Berlin (ots)

Anmoderation:
Ab dem 1. April treten hierzulande viele neue Rabattverträge zwischen
verschiedenen Kassen und Medikamentenherstellern in Kraft. 
Grundsätzlich haben diese Rabattarzneimittel Vorrang vor anderen 
Präparaten mit gleicher Wirkung. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff
oder erlaubt den Austausch eines verordneten Medikamentes, ist der 
Apotheker verpflichtet, das von der jeweiligen Krankenkasse 
vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben. Was das für die 
Versicherten bedeutet und auf welche Änderungen sie sich einstellen 
müssen - darüber spreche ich jetzt im Interview mit Thomas Bellartz, 
dem Pressesprecher des Deutschen Apothekerverbands.
Beitrag:
1. Am 1. April treten viele neue Rabattverträge verschiedener Kassen 
in Kraft. Worauf müssen sich die Patienten einstellen?
(O-Ton 1): "Für die Patienten bedeutet das, dass sie in der Regel von
einem bekannten auf ein unbekanntes umgestellt werden. Das führt zu 
Fragen. Diese Fragen beantwortet der Apotheker sehr gern. Allerdings 
gibt es in der Regel noch mehr Fragen dazu, ob das Arzneimittel da 
genauso wertig ist wie das, was man vorher bekommen hat und vieles 
mehr. Oft führt das zu Compliance-Problemen, deswegen braucht man in 
der Apotheke ein gutes Stück mehr Zeit für diese Rabattverträge und 
für die Patienten, und das heißt dann auch manchmal, dass die 
Wartezeiten etwas länger werden. Das ist schade, aber unumgänglich." 
(31 Sek.)
2. Können sich bei Rabattarzneimitteln auch die 
Zuzahlungsregelungen für die Patienten ändern?
(O-Ton 2): "Ja, es kann bei den Zuzahlungen tatsächlich so 
ausgehen, dass man bisher zum Beispiel ein zuzahlungsfreies, nicht 
rabattiertes Arzneimittel hatte, und das es sich für den Patienten 
dann leider in sofern ändert, dass das Rabattarzneimittel nun nicht 
mehr von der Zuzahlung befreit ist. Also, er muss da zuzahlen. 
Allerdings befürworten wir es, wenn Kassen für diese Versicherten 
dann die Zuzahlung entweder ganz oder zur Hälfte erlassen.(26 Sek.)
3. Was bedeutet das Inkrafttreten solcher neuen Rabattverträge an 
Aufwand für die Apotheken?
(O-Ton 3): "Für die Apotheken ist das natürlich ein erheblicher 
Mehraufwand, den sie schon seit einiger Zeit schultern müssen. Das 
wird aber nicht weniger, sondern das wird immer mehr. Das heißt, 
insbesondere bei dem Erklären der neuen rabattierten Arzneimittel 
vergeht viel Zeit, die Lagerung ist komplexer, auch die Aufrüstung 
der EDV nimmt Zeit und auch Kosten und Aufwand in Anspruch. Also, 
alles in allem ist es für die Apotheken ein sehr hoher Aufwand, und 
für die Patienten ist es halt oft unverständlich, und wir übernehmen 
im Prinzip die Funktion, die die Kassen nicht erfüllen - das heißt, 
ihre Versicherten und Patienten rechtzeitig zu informieren, das 
findet in der Apotheke statt. Das kostet Zeit und Aufwand." (35 Sek.)
4. Inwiefern sehen Sie die Krankenkassen in der Pflicht, ihre 
Versicherten über alle Änderungen und die Öffentlichkeit über die 
erzielten Einsparungen zu informieren?
(O-Ton 4): "Also, die Kassen sehen wir definitiv in der Pflicht, 
da besser und mehr zu informieren und auch transparenter zu sein. Es 
kann nicht sein, dass hier mit großem Aufwand die Patienten und 
Versicherten, aber auch für Apotheken Milliarden Euro eingespart 
werden, aber die Öffentlichkeit darüber vollkommen im Dunkeln 
gelassen wird. Da fordern wir mehr Transparenz, und es ist auch 
wichtig, dass die Patienten und Versicherten einfach besser von ihrer
Kasse informiert werden. Es kann nicht sein, dass Menschen in die 
Apotheke kommen, ein neues Arzneimittel bekommen und gar nicht vorab 
darüber informiert waren. Das fällt dann den Apotheken sehr schwer, 
mit den Leuten zu sprechen und sie zu überzeugen. Das ist ein Job - 
da sollte sich dann auch die Krankenkasse stärker engagieren." (36 
Sek.)
5. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich jetzt vorgenommen, eine 
Mehrkostenregelung bei Rabattverträgen einzuführen, d.h. den 
Patienten eine Zuzahlung zu ermöglichen, damit sie doch ihr 
altbekanntes Präparat bekommen können. Was halten Sie davon?
(O-Ton 5): "Wir glauben, dass es im Grundsatz richtig ist, dem 
Patienten die Möglichkeit zu geben, durch eine Zuzahlung das für ihn 
beste Medikament zu bekommen. Das fördert definitiv die Compliance. 
Das ist im Interesse der Patienten, und da geht es nicht nur um die 
Freiheitsgrade für den einzelnen Versicherten oder für den Patienten,
sondern es geht auch darum, dass am Ende des Tages durch eine bessere
Compliance auch - naja, das "Gesünderwerden" schneller erfolgt. Das 
heißt, dass Heilung schneller erfolgt, weil der Patient ein größeres 
Vertrauen in das Arzneimittel hat. Man muss natürlich im Detail 
abwarten, wie die Koalition sich hier eine Umsetzung vorstellt, und 
wir sind auch gern dabei, wenn es darum geht, mit Rat und Tat zur 
Seite zu stehen, damit das ganze dann in der Apotheke praktikabel 
ist."(40 Sek.)
Das Interview finden Sie unter www.abda.de / Presse / 
Medienservice / Hörfunkservice oder direkt unter 
www.abda.de/hoerfunkservice.html
Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter 
www.abda.de
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Thomas Bellartz, Pressesprecher
Christian Splett, Referent Wirtschaftspresse
Tel. 030 40004-132
Email: pressestelle@abda.aponet.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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