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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Krankenkassen erstatten Antibabypille für junge Frauen
Tag der Apotheke am 18. Juni 2009: "Von klein auf in besten Händen"

Berlin (ots)

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für
die vom Arzt verschriebene Antibabypille bei Mädchen und jungen 
Frauen bis zum 20. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag muss jedoch die 
gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro in der Apotheke 
geleistet werden. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres müssen junge 
Frauen die ärztlich verordnete Antibabypille komplett selbst 
bezahlen. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher 
Apothekerverbände im Vorfeld des diesjährigen Tags der Apotheke 
aufmerksam, der am 18. Juni unter dem Motto "Von klein auf in besten 
Händen" steht und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 
thematisiert.
Die Antibabypille ist ein bewährtes Mittel zur 
Schwangerschaftsverhütung bei Frauen. Sie ist 
verschreibungspflichtig, d.h. ein Arzt muss vorher ein 
Verordnungsformular ausfüllen. Dieses Rezept lässt sich dann in der 
Apotheke einlösen. Da es unterschiedliche Präparate zu 
unterschiedlichen Apothekenverkaufspreisen gibt, ist auch der Betrag 
der zehnprozentigen gesetzlichen Zuzahlung unterschiedlich hoch - 
mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Sofern der Arzt eine größere
Packung für mehrere Monate verordnet, lässt sich gegebenenfalls Geld 
gegenüber mehreren Rezepten sparen. Dasselbe gilt natürlich auch für 
die Bezahlung des Komplettpreises ab dem vollendeten 20. Lebensjahr.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett, Pressereferent
Tel. 030-40004 -137, Fax -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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