Nüssel zu den Kommissionsvorschlägen für die GAP 2020: Ansätze werden globalen Herausforderungen nicht gerecht
Berlin (ots) - Nach einem langen Konsultationsprozess liegen nun die Reformvorschläge der EU-Kommission vor. Diese müssen sich an den großen Herausforderungen messen lassen, denen Land- und Agrarwirtschaft weltweit gegenüber stehen: Ernährungs- und Energieversorgung, Klimawandel und nachhaltige Ressourcennutzung. "Bei der ersten Bewertung kommen deutliche Zweifel auf, ob die Kommissionsvorschläge diesen Ansprüchen gerecht werden. Klare Signale und Impulse für eine nachhaltige Zukunftsausrichtung der europäischen Agrarwirtschaft sind kaum erkennbar", so Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV).
Die Vorschläge erwecken in Teilen den Eindruck, vorrangig auf vordergründige, mediale Diskussionen innerhalb der EU zu reagieren. Statt Vereinfachung und Verschlankung der GAP drohen noch mehr Bürokratie und Kontrollaufwand.
In den Mittelpunkt stellt die Kommission eine neue Konzeption und das "Greening" der Direktzahlungen. Das "Begrünen" droht über das Ziel hinauszuschießen. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus der Produktion nehmen zu wollen. "Wie eine solche Ökologisierungspolitik mit den enormen Herausforderungen der weltweiten Ernährungs- und Energiesicherung vereinbar sein soll, bleibt rätselhaft. Das eigentliche Problem des ungebremst voranschreitenden Verlusts landwirtschaftlicher Flächen für Siedlungs- und Verkehrsinfrastuktur in der EU wird gar nicht aufgegriffen, vielmehr verschärft", kritisiert Nüssel.
Mit den Vorschlägen zur Kappung der Direktzahlungen folgt die Kommission erneut dem Druck einer öffentlichen Debatte, die nicht unbedingt von Sachargumenten geprägt ist. Ökonomisch sinnvolle Formen gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung, wie sie gerade die Agrargenossenschaften in Ostdeutschland praktizieren, werden dadurch diskriminiert. Der DRV lehnt diesen Vorschlag mit Nachdruck ab. Die Berücksichtigung der in den betroffenen Betrieben geschaffenen Arbeitsplätze kann diese Benachteiligung zwar abmildern, hinsichtlich der praktikablen Umsetzung bleiben aber viele Zweifel.
Der DRV vermisst insbesondere Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Land- und Agrarwirtschaft. "Vermarktungsunternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz von jeglicher Förderung im Vermarktungsbereich auszuschließen, dient diesem Ziel jedenfalls nicht. Wenn es hier Beschränkungen geben soll, müssen sachgerechtere Kriterien definiert werden", betont Nüssel.
Die Vorschläge zum Marktbereich, die im Wesentlichen das bestehende Sicherheitsnetz beibehalten wollen, hält der DRV für angemessen und sachgerecht. Die gestiegene Preisvolatilität auf den Agrarmärkten kann damit aber nur sehr begrenzt eingedämmt werden. Hierzu bedarf es weiterführender Überlegungen und Maßnahmen im internationalen Kontext, um die Preisvolatilität durch bessere Marktinformationen und mehr Marktransparenz zu bekämpfen.
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