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Medienrechtler: Rechtswidrige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet
Zeitungsverleger fordern ARD und ZDF zur Zurückhaltung auf
Harsche Kritik an Online-Plänen des WDR

Düsseldorf (ots)

Die Ausweitung der Online-Angebote
öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und deren Bestrebungen, das
Internet zu einer eigenen Programmsäule auszubauen verstoßen gegen
geltendes Recht. Zu diesem Schluss kommt der Leipziger Staats- und
Medienrechtler Professor Dr. Christoph Degenhart in einem
Rechtsgutachten, dass der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) und der Zeitungsverleger Verband Nordrhein-Westfalen (ZVNRW)
heute in Düsseldorf präsentiert haben. Damit sei auch das Vorhaben
des Westdeutschen Rundfunks, ein Internet-Portal für
Nordrhein-Westfalen einzurichten mit dem Rundfunkrecht und der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar, so
Degenhart. Internet-Dienste gehörten nicht zum Aufgabenbereich
öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter. Degenhart machte deutlich,
dass lediglich die Eins-zu-Eins-Übertragung von Hörfunk- und
Fernsehprogrammen im Internet sowie die programmbegleitende
Information im Netz zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
gehöre. Jede weitere Betätigung stünde im Gegensatz zur
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Vize-Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger,
Dr. Richard Rebmann, forderte die Sender auf, ihre Online-Angebote
zurückzufahren und sich von allen Expansionsplänen zu verabschieden.
Außerdem müsse jede Art von Werbung, Sponsoring und E-Commerce von
den öffentlich-rechtlichen Internetseiten verbannt werden. Rebmann
kritisierte auch die jüngst geschlossene Kooperation zwischen dem ZDF
und T-Online. Hier stelle sich die Frage, ob es sich nicht um ein
rechtswidriges Sponsoring durch den größten deutschen
Internet-Provider handele. Außerdem sei es fragwürdig, dass ein
öffentlich-rechtlicher Sender einem Großunternehmen wie T-Online am
Markt eine privilegierte Position verschaffe.
Gegen eine "ungehemmte Nutzung" des Internets durch den WDR als
dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen wandte sich der Vorsitzende
des ZVNRW, Bernhard Boll. "Mit dem Aufbau einer weitgehend
programmunabhängigen Internetplattform überschreitet der WDR die
verfassungsrechtlichen Grenzen des ihm auferlegten klassischen
Programmauftrags als Rundfunkveranstalter. Auch ein Internet-Portal
für Nordrhein-Westfalen ist durch das WDR-Gesetz nicht abgedeckt", so
Boll. Diese Aktivitäten führten nur zu einer erneuten Verteuerung der
Rundfunkgebühr und seien dem Rundfunkteilnehmer nicht mehr
vermittelbar. Boll sprach sich auch gegen eine künftige
Werbefinanzierung öffentlich-rechtlicher Internetauftritte aus und
verwies auf den geltenden Rundfunkstaatsvertrag. "Weder das Internet
noch seine Nutzer brauchen den WDR als Orientierungshilfe und
Vielfaltsreserve", so Boll weiter. Der Verbandsvorsitzende forderte
den nordrhein-westfälischen Mediengesetzgeber auf, darauf zu achten,
dass der Medienstandort NRW durch die Internet-Ambitionen des WDR
keinen Schaden nimmt.
Sämtliche Pressemitteilungen des BDZV finden Sie auch auf der
Homepage des Verbandes (http://www.bdzv.de).

Rückfragen bitte an:

Bereich Kommunikation und Multimedia

Hans-Joachim Fuhrmann
Tel. 030 / 726298 - 210
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: fuhrmann@BDZV.de

Anja Pasquay
Tel. 030 / 726298 - 214
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: pasquay@BDZV.de

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