BGH-Urteil stärkt Recht auf Meinungsfreiheit auch für Patienten

Hamburg (ots) - Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Lehrer-Bewertungsportals SpickMich entschieden. Das Urteil bedeutet auch für andere Bewertungsportale eine größere Rechtssicherheit - das Arztbewertungsportal DocInsider.de sieht sich hiermit in seiner Arbeit bestätigt.

Das lang erwartete Grundsatzurteil hat weitreichende Bedeutung für Bewertungsportale im Internet und die Bewertung von Einzelpersonen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit in Deutschland. Im beruflichen Bereich gilt nicht der gleiche Persönlichkeitsschutz wie im privaten Bereich. Die Richter haben darauf hingewiesen, dass Bewertungen zum Berufsfeld die Betroffenen weniger stark treffen als etwa Angaben aus der Privatsphäre. Damit ist das Urteil ein entscheidender Beitrag zur Legitimation von Bewertungsportalen überhaupt - denn sie leisten einen Beitrag zur Meinungsbildung und zum Wettbewerb. Anonyme Bewertungen sind zulässig, solange keine Schmähkritik oder private Daten veröffentlicht werden. Patienten dürfen auf DocInsider.de also weiterhin faire und subjektive Arztbewertungen abgeben. Das Gericht hat klargestellt, dass Berufsträger (wie z.B. auch Ärzte) sich nicht auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen können, um die öffentliche Auseinandersetzung über ihre Leistungen zu verhindern.

"DocInsider begrüßt das Urteil des BGH ausdrücklich - wir fühlen uns in unserer Arbeit bestätigt. Das Urteil ist ein deutlicher Schritt in Richtung Transparenz - die Ärzte müssen sich Bewertungen gefallen lassen. Durch unser professionelles Qualitätsmanagement und die kooperative Kommunikation mit Ärzten, Patienten und Körperschaften war die juristische Auseinandersetzung bisher für DocInsider kein Thema" sagt DocInsider-Geschäftsführer Ingo Horak.

Die differenzierte Bewertung auf DocInsider.de lässt sowohl positive als auch negative Patientenurteile zu und ist somit aussagekräftiger als reine Empfehlungsportale. Neben dem Freitextfeld, das für die Meinungsäußerung die ausschlaggebende Rolle spielt, fragt DocInsider.de in dem wissenschaftlich fundierten Bewertungsbogen 33 Detailfragen, insgesamt 42 Einzelitems ab. Das Patientenfeedback ist immer subjektiv, stellt aber, wenn es nach auswertbaren Kriterien vorgenommen wird, im Ergebnis und in der Masse eine wertvolle, objektivierbare Ressource zur Messung von Patientenzufriedenheit dar. Als solches ist es - neben anderen Verfahren - ein notwendiger Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Über DocInsider

DocInsider.de ist im Oktober 2007 gestartet und steht für mehr Transparenz im Gesundheitsmarkt. Auf DocInsider.de sind 370.000 Ärzte und Dienstleister verzeichnet. Patienten können über ihre Erfahrungen mit Ärzten und Gesundheitsanbietern berichten und diese bewerten. Der wissenschaftlich fundierte Fragebogen ermöglicht eine differenzierte Bewertung, die verschiedene Aspekte des Arztbesuchs umfassend berücksichtigt. DocInsider fragt von Patienten nur ab, was diese tatsächlich sachlich auch beantworten können. Ein mehrstufiges Kontrollverfahren minimiert das Risiko von Missbrauch zuverlässig. Umsätze werden über kostenpflichtige Anzeigen für Ärzte, weitere Gesundheitsanbieter und Firmen sowie E-Commerce erzielt. Der Break-Even ist für Ende 2010 geplant. DocInsider wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.docinsider.de und im Corporate Blog http://docinsider.wordpress.com .

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