Kommunale Entsorger müssen künftig Umsatzsteuer zahlen
Veolia Umweltservice begrüßt BFH-Urteil
Mehr Wettbewerb und sinkende Gebühren möglich
Nettoeffekt: 215 bis 241 Mio. EUR
Hamburg (ots) - Städte und Gemeinden müssen künftig genau wie Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, wenn sie im Wettbewerb mit Privaten Leistungen anbieten. Das hat der Bundesfinanzhof in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen 2011 V R 41/10). "Während das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die kommunale Monopolisierung stärkt, wird das Urteil zu mehr Fairness im Wettbewerb mit öffentlich-rechtlich organisierten Entsorgern führen. Es ist völlig konsequent, dass die Kommunen kein Umsatzsteuer-Privileg beanspruchen dürfen, wenn sie in den Wettbewerb mit umsatzsteuerpflichtigen Privaten gehen. Das Umsatzsteuerprivileg war bisher ein Ineffizienz-Puffer für kommunale Entsorger", so Dr. Thorsten Grenz, CEO der Veolia Umweltservice GmbH, die bereits 2010 eine Studie des Marktforschers Trendresearch gefördert hat, in der die Auswirkungen einer Umsatzsteuerpflicht für öffentlich rechtliche Entsorger untersucht worden sind. Der Nettoeffekt - also die zusätzlichen Einnahmen für Bund, Länder und Gemeinden - dürfte bei 215 bis 241 Mio. Euro liegen. Das Ergebnis der Studie: Gebührenerhöhungen sind deswegen nicht notwendig. Thorsten Grenz: "Wir würden uns auf zahlreiche Ausschreibungen der Kommunen freuen und sind überzeugt, im Wettbewerb dafür sorgen zu können, dass die Preise eher sinken als steigen. Damit dies auch künftig möglich bleibt, muss allerdings das wettbewerbsfeindliche Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert werden - notfalls durch ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission."
Die Studie zu den "Auswirkungen der Auflösung des Umsatzsteuerprivilegs für öffentlich-rechtlich organisierte kommunale Unternehmen in der Abfallentsorgung" steht hier zum Download zur Verfügung:
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