OLG Hamburg gibt Deutscher Tamoil Rechtssicherheit
Elmshorner Mineralölunternehmen begrüßt die Entscheidung
Elmshorn (ots) - Die Deutsche Tamoil GmbH begrüßt die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu den Liefervereinbarungen zwischen BP Europa SE und ihrer Schwestergesellschaft, der Holborn European Marketing Company Limited.
"Die Richter stellten klar, dass der Britische Mineralölkonzern zu vertraglich vereinbarten Lieferungen von Kraftstoffen an die Tochterfirma einer libyschen Erdölgesellschaft verpflichtet sei. Mit dem Urteil besteht nun wieder Rechtssicherheit was die Versorgung des Tankstellennetzes von HEM mit Kraftstoffen anbelangt", betonte Carsten Pohl, Geschäftsführer der Deutschen Tamoil GmbH in Elmshorn.
Die BP Europa SE hatte unter Berufung auf das Libyen-Embargo des UN Sicherheitsrates und der Europäischen Union die Belieferung der Holborn European Marketing Company Limited und damit indirekt auch der Deutschen Tamoil GmbH eingestellt. Dabei war es vereinzelt bei Tankstellen zu Lieferengpässen gekommen. Das Gericht war der Auffassung, dass die Deutsche Tamoil ihren Geschäftsbetrieb nach den Sanktionsvorgaben nahtlos weiterführen können müsse. Außerdem sah das Gericht als erwiesen an, dass weder die staatliche Erdölgesellschaft noch der libysche Staat auf die Einnahmen aus den Verkäufen des Treibstoffs an den deutschen Tankstellen zugreifen können.
Die Deutsche Tamoil hofft, dass mit dem Urteil die Versorgung ihrer Tankstellen unter dem Dach der Marke HEM mit Kraftstoff langfristig gesichert bleibt und die BP die bestehenden Liefervereinbarungen dauerhaft einhält.
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