EANS-Hauptversammlung: Allgemeine Baugesellschaft - A. Porr Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft Wien FN 34853 f Stammaktien ISIN AT0000609607 Vorzugsaktien ISIN AT0000609631 Kapitalanteilscheine ISIN AT0000609664
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Inhaberinnen und Inhaber von Kapitalanteilscheinen ein zur
131. ordentlichen Hauptversammlung der Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 9. Juni 2011, um 13 Uhr (MEZ), am Sitz der Gesellschaft, 1100 Wien, Absberggasse 47, Sitzungssaal (20. Stock).
T a g e s o r d n u n g: 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Donnerstag, 19. Mai 2011, zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht, • Corporate Governance-Bericht, • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2010; • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrates.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab Donnerstag, 19. Mai 2011 außerdem im Internet unter www.porr.at/hv zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am Donnerstag, 19. Mai 2011, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Montag, 30. Mai 2011, der Gesellschaft entweder per Telefax an 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827 vom Ausland oder an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, oder per E-Mail an rolf.petersen@porr.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr.at/hv zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Montag, 30. Mai 2011, 24.00 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am Montag, 6. Juni 2011, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post: Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien
Per SWIFT: BKAUATWW3AGM
[zu verwenden ist Message Type MT599;
bei Stammaktien ist ISIN AT0000609607 bzw. bei stimmrechtslosen
Vorzugsaktien
ISIN AT0000609631 unbedingt im Text anzugeben]
Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland
Per E-Mail: rolf.petersen@porr.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien können der Gesellschaft selbst an ihrem Sitz vorgelegt werden, wobei dies so rechtzeitig zu geschehen hat, dass sich die Gesellschaft davon überzeugen kann, dass der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag (Montag, 30. Mai 2011) gegeben ist.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Stammaktien (ISIN AT0000609607) bzw. der stimmrechtslosen Vorzugsaktien (ISIN AT0000609631) des Aktionärs, • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag Montag, 30. Mai 2011, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Kapitalanteilscheine
Gemäß § 4 Abs. 2 lit. d) der Satzung haben die Inhaber von Kapitalanteilscheinen das Recht, nach entsprechender Anmeldung und Hinterlegung der Kapitalanteilscheine im Sinne des § 18 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft an der Hauptversammlung teilzunehmen und Auskünfte im Sinne des § 112 Aktiengesetz zu begehren. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Inhaber von Kapitalanteilscheinen berechtigt, die bei einem Kreditinstitut ihre Kapitalanteilscheine bis Montag, 6. Juni 2011, hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung der Kapitalanteilscheine ist spätestens bis zum Ablauf des 7. Juni 2011 bei der Gesellschaft einzureichen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
a) Einlangen bei der Gesellschaft bis spätestens 8. Juni 2011, 16 Uhr (MEZ):
Per Post: Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien
Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland
Per E-Mail: rolf.petersen@porr.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist b) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr.at/hv abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 19.533.927,31 und ist eingeteilt in 2.687.927 Aktien, und zwar in 2.045.927 Stammaktien, die insgesamt 2.045.927 Stimmen gewähren und 642.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, alle mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von (gerundet) EUR 7,27 je Aktie. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme.
Wien, im Mai 2011 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Dir. Prok. Rolf Petersen Leiter der Abt. Konzernmanagement Allgemeine Baugesellschaft A.-Porr AG Telefon: +43 (0)50626/1199 Branche: Bau ISIN: AT0000609607 WKN: 60960 Index: WBI Börsen: Wien / Amtlicher Handel


