Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr verpassen.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Rekordsumme bei festgesetzten Geldbußen

Nürnberg (ots)

Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit,
Bernhard Jagoda, hat heute die Jahresergebnisse der Bundesanstalt für
Arbeit im Bereich der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und
Leistungsmissbrauch für 1999 vorgelegt und Vorhaben der Bundesanstalt
für Arbeit erläutert, um in diesem Bereich noch erfolgreicher zu
werden.
Als Ergebnis intensiver Prüftätigkeit der Arbeitsämter mussten die
Arbeitsämter und Landesarbeitsämter im vergangenen Jahr 270.000
Verwarnungen aussprechen und Geldbußen in einer Höhe von 243
Millionen DM festsetzen. Das ist die bisher höchste Summe in einem
Jahr. Die Hauptzollämter, die gut mit den Arbeitsämtern
zusammenarbeiten, verhängten zusätzlich Verwarnungsgelder und
Geldbußen in Höhe von 18 Millionen DM.
Insgesamt wurden im letzten Jahr 372.300 Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Zusätzlich
ergab sich in 36.500 Fällen ein Straftatverdacht. Der größte Anteil
entfiel wieder auf Fälle des Leistungsmissbrauchs (über 253.200). Mit
76.500 Fällen folgten arbeitserlaubnisrechtliche Verstöße. Einen
Verdacht, gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstoßen zu haben,
gab es in 19.400 Fällen, in mehr als 6.700 Fällen bestand der
Verdacht auf unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung.
Die Schwerpunkte der Illegalität lagen wie im Vorjahr bei der
Ausländerbeschäftigung und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. 64,7 bzw.
76,7 Millionen DM wurden hier an Verwarnungsgeldern und Geldbußen
festgesetzt. Bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung ist mit 43,6
Millionen DM an Bußen und Verwarnungsgeldern ein deutlicher Rückgang
zu verzeichnen (1998: 64,6 Millionen, DM 1997: 74,8 Millionen DM).
Wegen Leistungsmissbrauchs wurden im Jahr 1999  zwar weniger Fälle
geahndet, die Summe der Verwarnungsgelder und Geldbußen stieg jedoch
auf 30,8 Millionen DM an (1998: 25,3 Millionen DM). 30 Millionen DM
entfielen dabei auf den Missbrauch von Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe. Ein wichtiges Mittel zur Aufdeckung ist hier
weiterhin der automatische Abgleich zwischen Zeiten des Bezuges von
Lohnersatzleistungen und Beschäftigungszeiten, die Arbeitgeber an die
Beitragseinzugsstellen melden. 1999 konnten allein aufgrund dieses
Verfahrens 120 Millionen DM an zu Unrecht ausbezahlten Leistungen
zurückgefordert werden.
Daneben sind Prüfungen bei Arbeitgebern eine wichtige
Erkenntnisquelle zur Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und
Leistungsmissbrauch. Im Jahr 1999 wurden hierbei 426.000 Personen
befragt und fast eine Million Geschäftsunterlagen geprüft. Die
Hauptzollämter haben weitere 124.000 Personen und 177.000
Geschäftsunterlagen überprüft.
Um im Bereich der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und
Leistungsmissbrauch noch erfolgreicher zu werden, will die
Bundesanstalt für Arbeit durch organisatorische Änderungen weitere
Effizienzgewinne erreichen. Die verschiedenen Aufgaben in diesem
Bereich sollen in den Arbeitsämtern gebündelt werden, um eine
Bekämpfung vor Ort sicherstellen zu können. Dies wird von intensiven
Schulungsmaßnahmen begleitet. Zudem soll es den Prüfern ermöglicht
werden, auf verschiedene Dateien zuzugreifen, um bereits während der
Prüfung schneller Maßnahmen ergreifen zu können, so zum Beispiel die
Einstellung des Leistungsbezuges. Auch die technische Ausstattung der
Prüfer soll verbessert werden. Die Arbeitsämter werden auch ihre
Koordinierungsaufgaben bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung
verstärkt wahrnehmen und hierzu die auf regionaler Ebene bestehende
Zusammenarbeit mit anderen Stellen weiter ausbauen, um die gemeinsame
Schlagkraft zu erhöhen.

Rückfragen bitte an:

Bundesanstalt für Arbeit
Herr Schütz
Tel.: (0911) 179 3725
Herr Mann
Tel.: 0911/1 79 3055

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)