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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitsämter bauen Brücken in die Selbständigkeit

Nürnberg (ots)

Die Arbeitsämter bauen immer öfter Brücken in die
Selbständigkeit: Das seit 1986 gezahlte Überbrückungsgeld für
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, wurde im letzten
Jahr über 98.000 mal bewilligt, fast 1,5 Milliarden DM hierfür
ausgegeben. Seit 1986 sind insgesamt 610.000 Existenzgründungswillige
mit einem Gesamtaufwand von 6,4 Milliarden DM gefördert worden.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung führt seit
Frühjahr 1995 eine Längsschnittuntersuchung zur Wirksamkeit des
Überbrückungsgeldes durch. Demnach waren drei Jahre nach der
Existenzgründung 70 Prozent der Geförderten auch weiterhin als
Selbständige tätig, nur 11 Prozent der Existenzgründer waren nach
diesem Zeitraum wieder arbeitslos gemeldet. Die Existenzgründer haben
auch in erheblichem Umfang neue Arbeitsplätze geschaffen. Rechnerisch
entfiel auf jeden geförderten und nach drei Jahren noch selbständigen
Existenzgründer ein neuer Mitarbeiter.
Als Überbrückungsgeld wird für die Dauer von sechs Monaten der
Betrag geleistet, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe zuletzt bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte
beziehen können. Das Überbrückungsgeld umfasst auch die auf das
Arbeitslosengeld oder auf die Arbeitslosenhilfe allgemein
entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die das Arbeitsamt getragen
hat oder hätte tragen müssen.
Die Förderung hängt von der voraussichtlichen Tragfähigkeit der
Existenzgründung ab, die von einer fachkundigen Stelle (z.B. Kammer)
bescheinigt werden muss.
Weitere Auskünfte zu dieser Thematik erteilen die Arbeitsämter.
Dort sind auch einschlägige Broschüren und Informationsmaterialien
erhältlich.

Rückfragen bitte an:

Bundesanstalt für Arbeit
Herr Schütz
Tel.: (0911) 179 3725
Herr Mann
Tel.: 0911/1 79 3055

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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