Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Genehmigung der Spielbanken Niedersachsen GmbH zum Betrieb eines Online-Casinos

    Hannover (ots) - Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat heute entschieden, dass die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) das Recht hat, ein Internet-Casino im Bundesland zu betreiben. Damit folgte die Kammer der Rechtsauffassung der SNG. Der Antrag des beklagten Landes Niedersachsen, die Klage abzuweisen, wurde abgelehnt. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

    Die SNG hatte auf Feststellung der Genehmigung geklagt, nachdem das Land diese überraschend im Februar 2007 für das betriebsfertige Internetangebot verweigert hatte. Auch nach Auffassung des VG Hannovers würde die geltende Gesetzeslage bereits die Genehmigung hierfür enthalten. Der Kammervorsitzende wies zudem darauf hin, dass auch aus dem zur Begründung der Genehmigungsversagung durch das Niedersächsische Finanzministerium herangezogene Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28. März 2006 kein generelles Verbot von Glücksspielen im Internet herzuleiten sei.

    Geschäftsführer Rainer Chrubassik kündigte an, dass die SNG nach Rechtskraft des Urteils das Online-Casino ans Netz bringe.  Einer noch ausstehenden Genehmigung der Spiele stehe nach Auffassung des Gerichts und schriftlicher Aussage des Finanzministeriums nichts im Wege.

    "Es ist erfreulich, dass wir nun die Möglichkeit bekommen, unser sicheres und den Auflagen von Jugend- und Spielerschutz nachkommendes Angebot bereitzustellen. Denn ein Verbot von Glücksspielangeboten im Internet ist nicht durchzusetzen. Die Realität des WorldwideWeb ist nicht zurückzudrehen. Nur ein reguliertes Glücksspielangebot im Internet kann dem ordnungsrechtlichen Auftrag zur Kanalisierung nachkommen und das Ausweichen auf illegale Angebote verhindern. Diesem Auftrag werden wir nun nachkommen", sagte Chrubassik abschließend.

Pressekontakt:
Karen Krüger - Leitung Kommunikation
Kurt-Schumacher-Straße 23
30159 Hannover
Tel.:  0511/16383-70
Fax:    0511/16383-65
email: k.krueger@spielbanken-niedersachsen.de