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Weisser Ring e.V.

Keine staatliche Entschädigung für Djerba-Opfer
Weißer Ring fordert von Bund und Ländern Verbesserungen beim Opferentschädigungsgesetz

Mainz (ots)

Die beim Anschlag auf der Ferieninsel Djerba schwer verletzten
drei Deutschen sowie die Hinterbliebenen der zehn Todesopfer haben
derzeit keinen Anspruch auf Leistungen nach dem
Opferentschädigungsgesetz (OEG), kritisiert die
Opferschutzorganisation Weißer Ring. Diese Regelungen gelten zwar
auch für ausländische Mitbürger und Touristen, die in Deutschland
einer Gewalttat zum Opfer fallen, jedoch nicht für Deutsche, die im
Ausland geschädigt wurden.
In den meisten Hauptreiseländern, so auch in Tunesien, existieren
keine vergleichbaren Entschädigungs-Regelungen, die ausländischen
Opfern die Bewältigung der Tatfolgen erleichtern könnten. Nach dem
Anschlag von Djerba fordert der Weiße Ring Bund und Länder erneut
dazu auf, über die Frage von Entschädigungsleistungen bei Straftaten
im Ausland nachzudenken.
Gesetzliche Sozialversicherungssysteme wie berufsständische oder
betriebliche Versorgungsmodelle allein seien keine Gewähr für eine
ausreichende Absicherung tatbedingter gesundheitlicher Schädigungen.
Auch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung könnten einen
durch schwere Verbrechensfolgen oft entstehenden sozialen Einbruch
nicht  verhindern. Wenn vor der Straftat ein geregeltes
eigenverantwortliches Leben auf einer gesicherten wirtschaft-lichen
Basis möglich war, leiden Verbrechensopfer und ihre Familien
zusätzlich, wenn sie aufgrund fehlender Opferentschädigung von
Leistungen der Sozialhilfe abhängig sind.
In Zeiten des Zusammenwachsens der Staaten müsse eine moderne
sozialrechtliche Verantwortung des Gemeinwesens gegenüber den Opfern
vorsätzlicher Straftaten umfassend greifen. Dies sei nicht
gewährleistet, wenn die Anerkennung von Schädigungsfolgen vom Ort des
Geschehens abhängig gemacht werde. Dass diese Einschränkung nicht
zwingend sei, zeige das Beispiel Österreich. Dort erhalten
Staatsangehörige Schutz und Entschädigung unabhängig davon, wo die
Straftat erfolgte und die Opfersituation entstanden ist.
Die Europäische Kommission befasst sich in einem "Grünbuch" mit
der sozialen Situation der Opfer und ihrer Rechte im vereinten
Europa. Doch bis daraus für die Betroffenen geltendes Recht und
spürbare Hilfe wird, bleiben immer wieder schwerst betroffenen Opfern
und ihren Familien Entschädigungsleistungen verwehrt. Dies gilt umso
mehr für die Folgen schwerer Straftaten im außereuropäischen Ausland.
Deshalb fordert der Weiße Ring den Gesetzgeber auf, innerstaatliche
Regelungen zu schaffen bzw. zu ergänzen.
Der Weiße Ring bietet den Opfern und Hinterbliebenen des Anschlags
von Djerba schnelle und unbürokratische Unterstützung an. In
bundesweit 400 Außenstellen leisten rund 2.300 ehrenamtliche tätige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der größten deutschen
Opferschutzorganisation Kriminalitätsopfern menschlichen Beistand und
praktische Hilfe.
Pressestelle:
55130 Mainz
Weberstraße 16
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster
Tel. 06131/ 83 03 38
Fax  06131/ 83 03 45
wr-online: www.weisser-ring.de
e-mail:  info@weisser-ring.de

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