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Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zur Entschädigung für Vorhaltekosten/ Ist Vorratsdatenspeicherung ohne Entschädigung verfassungswidrig?

Köln/Berlin (ots)

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft
eco e.V. weist auf ein gestern ergangener Beschluss des Berliner 
Verwaltungsgerichts hin, das die grundsätzliche Frage aufwirft, ob 
der Staat Unternehmen zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zwingen
darf, ohne diese dafür zu entschädigen. In dem Urteil vom 2. Juli 
2008 (Az. VG 27 A 3.07) ging es um die mit der Novellierung der 
Telekommunikations-Überwachungsverordnung im Jahr 2005 eingeführte 
Verpflichtung für Unternehmen, auf eigene Kosten Technik zur 
Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte 
Auslandskopfüberwachung) zu installieren. Dies ist nach Ansicht des 
Berliner Verwaltungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, 
weshalb das Gericht das Klageverfahren des 
Telekommunikationsanbieters ausgesetzt und dem 
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.
Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Der Fall 
der Einführung der Vorratsdatenspeicherung liegt sehr ähnlich. Hier 
werden Unternehmen - genauso wie bei der Auslandskopfüberwachung - 
gezwungen, hunderte von Millionen Euro für die Anschaffung der 
Technik zur Vorratsdatenspeicherung auszugeben. Diese Technik dient 
ganz allein staatlichen Interessen, und eine Entschädigung der 
Anschaffungs- und Betriebskosten ist bislang nicht vorgesehen. Für 
viele tausend vor allem kleinere Anbieter der Internetwirtschaft sind
diese Kosten ein großes Problem, wenn nicht gar existenzbedrohend. 
Die Bundesregierung muss jetzt handeln. Wenn die 
Vorratsdatenspeicherung für unsere Sicherheit so unverzichtbar ist 
wie immer wieder beteuert wird, dann kann sie die 
Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wegen fehlender 
Entschädigungsregeln nicht riskieren."
Das Berliner Verwaltungsgericht hält die entschädigungslose 
Heranziehung des klagenden TK-Unternehmens zur Übernahme der genuin 
hoheitlichen Aufgabe der Überwachung von Telekommunikation im Rahmen 
der Strafverfolgung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein 
Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG) bzw. auf Eigentum 
(Art. 14 GG). Die Klägerin als Anbieterin von 
Telekommunikationsdiensten weise keine besondere Sach- und 
Verantwortungsnähe zu den potentiell durch Telekommunikation 
vorbereiteten Straftaten auf. Auch sei die Überwachung eine dem 
Unternehmenszweck der Klägerin wesensfremde Aufgabe. Vielmehr sei es 
der Klägerin verfassungsrechtlich (Art. 10 GG) aufgegeben, die 
Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu 
gestalten.
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der 
Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 360 
Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und 
erwirtschaften einen Umsatz von ca. 45 Mrd Euro jährlich. Im 
eco-Verband sind die rund 190 Backbones des deutschen Internet 
vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet
voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie
und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der 
eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen 
Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren 
und in internationalen Gremien.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de

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