Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde gegen spickmich.de ab

Berlin (ots) - Wie heute bekannt wurde, lehnt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin gegen die populäre Schülerplattform spickmich.de ab. Damit endet die Auseinandersetzung um die spickmich-Lehrerbenotung, die zuletzt auch vom Bundesgerichtshof als zulässig erkannt wurde. "Diese Entscheidung ist unanfechtbar." lautet der Schlusssatz im Schreiben des Bundesverfassungsgerichts.

Tino Keller von spickmich.de zu der Entscheidung: "Das Bundesverfassungsgericht hat klar bestätigt: Lehrer müssen sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen. Mehr Transparenz verbessert das Schulsystem in Deutschland und Bewertungen der Schul- und Lehrqualität sind dazu unbedingt notwendig." Auf Basis der bisher gesammelten Erfahrungen will das Team von spickmich sein Angebot weiter ausbauen. Tino Keller: "Wir werden mit unseren Plattformen spickmich.de und Schulradar.de weiter dazu beitragen, etablierte Strukturen aufzubrechen."

Über spickmich.de

spickmich.de ist die interaktive Schülerzeitung und Gesprächsthema Nummer Eins auf den Pausenhöfen. Über die Benotungsfunktion bekommen Schüler eine Stimme: spickmich-Nutzer können ihren Lehrern und Schulen online Noten geben und ihnen Zeugnisse ausstellen. Mittlerweile sind über 1,6 Millionen Schüler auf spickmich.de registriert.

Pressekontakt:

Tino Keller
tino@spickmich.de
0221-355 331 4380