Lehrerbenotung auf Spickmich.de ist erlaubt
Köln (ots) - Die Benotung von Lehrern auf Spickmich.de ist zur Zeit Thema Nummer Eins auf Pausenhöfen und in Lehrerzimmern. Die juristische Diskussion um die Aktion "Noten auch für Lehrer" wurde jetzt durch das Landgericht Köln beendet: Die 28. Zivilkammer hat heute zu Gunsten des Schülernetzwerks entschieden. Die Benotung von Lehrern ist Teil der freien Meinungsäußerung.
Die für Persönlichkeitsrecht zuständige 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat heute über die Lehrerbenotung des Schülernetzwerks Spickmich entschieden. Der Fall: Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Benotung ihrer Person auf www.spickmich.de . Die drei Initiatoren von Spickmich legten gegen diesen Beschluss Widerspruch ein und bekamen nun Recht. Das Landgericht Köln urteilte ausdrücklich, dass durch die Nennung der Lehrerin und die Lehrerbewertung weder datenschutzrechtliche Bestimmungen noch die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin verletzt werden.
Im Detail richtete sich die Klage der Lehrerin gegen die Veröffentlichung von Informationen zu ihrer Person, ihrer Stellung an der Schule und ihren Unterrichtsfächern, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung durch Schüler. Bereits in der mündlichen Verhandlung befand das Gericht, dass die Lehrerbenotung durch Schüler durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Dies wird durch das Urteil nun eindrucksvoll bestätigt: "Die Bewertung des Verhaltens und des Auftretens eines Lehrers kann nicht als bloße Diffamierung angesehen werden; sie entbehrt auch nicht des erforderlichen Sachbezugs". Die Bewertung sei für die Einschätzung der Schule und der dort unterrichtenden Lehrer auch für andere Schüler von Bedeutung. Im Hinblick auf die bei Spickmich.de vorgesehenen Kriterien führt das Landgericht aus: "Im Rahmen einer derartigen Bewertung dürften - angesichts der heutigen Reizüberflutung - auch einprägsame, starke Formulierungen wie 'sexy' oder 'cool' verwendet werden. Vergleichbare Formulierungen wären zulässig, selbst wenn sie eine scharfe und ggf. abwertende Kritik zum Inhalt haben und so mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden; ob andere diese Kritik für 'falsch' oder 'ungerecht' halten, ist nicht von Bedeutung".
Diese Auffassung des Landgerichts Köln stützt die Position von www.spickmich.de . Die Lehrerbenotung soll die Transparenz an Schulen erhöhen. "Spickmich ermöglicht Schülern, ihren Lehrern Feedback zu geben", erklärt Spickmich-Initiator Tino Keller. "Bei jedem Eintrag achten wir auf Fairness. Auch Betrugs- und Manipulationsversuche haben auf Spickmich.de keine Chance." Dies bemerkte kürzlich auch ein Hannoveraner Lehrer, der zusammen mit Kollegen versucht hatte, die Lehrerbenotung zu sabotieren - bereits nach drei Stunden flog der Schwindel auf. "Wenn Lehrer sich die Mühe machen, ihre Ergebnisse zu schönen, scheinen wir eine bemerkenswerte Relevanz zu haben. Und genau das wollen wir erreichen: Eine relevante Stimme für die Schüler sein", so Keller weiter. "Wir freuen uns, dass das Landgericht Köln in diesem Sinne für diese Form der freien Meinungsäußerung entschieden hat."
Um eine breitere Akzeptanz der Lehrerbenotung auch bei den Lehrern zu erreichen, will das Schülernetzwerk nun im Dialog mit dem Schulministerium NRW am Bewertungssystem arbeiten. "Auf der Seite der Schüler zu stehen, bedeutet nicht gegen die Lehrer zu sein", so Keller. "Allerdings richtet sich unser Angebot ausschließlich an die Schüler und wenn diese Kritik an ihren Lehrern und Schulen äußern möchten, bleiben wir der richtige Kanal."
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