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Kölner Stadt-Anzeiger: Kirchenrechtler: Papst kann Holocaust-Leugner Williamson erneut exkommunizieren Trierer Professor Peter Krämer: Einschreiten gegen Verletzung der Menschenwürde aus dem Raum der Kirche rechtlich möglich

Köln (ots)

Der Trierer Kirchenrechtler Peter Krämer hält die
erneute Exkommunikation des Holocaust-Leugners William Richardson 
rechtlich für möglich. Zwar handle es sich bei der Frage nach dem 
Völkermord an den europäischen Juden nicht um eine Glaubenswahrheit. 
Trotzdem habe "das päpstliche und bischöfliche Lehramt auch die 
Pflicht, zu ethischen oder sozialen Fragen Stellung zu nehmen und 
einzuschreiten, wenn aus dem Raum der Kirche die Würde des Menschen 
verletzt wird", sagte Krämer dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Dies sei 
der Fall, wenn jemand den Holocaust leugne. "Denn er bestreitet ja 
nicht nur historische Tatsachen, sondern dahinter steht eine 
menschenverachtende Ideologie", so Krämer. "Als härteste Maßnahme 
könnte der Papst durchaus die Exkommunikation aussprechen. Oder er 
könnte ein mehrjähriges Redeverbot verhängen." Der Trierer Ordinarius
widersprach der These, Papst Benedikt XVI. könne das einmal erlassene
Dekret über die Aufhebung der über die Traditionalisten-Bischöfe 
verhängten Exkommunikation nicht wieder zurücknehmen. Krämer sagte, 
er setze den Akzent anders als sein Münsteraner Kollege Klaus 
Lüdicke. Selbst wenn für das Dekret gelte, "erlassen ist erlassen", 
könne der Papst zu neuen Sanktionen greifen, falls die vier Bischöfe 
weiterhin notorisch ungehorsam seien. Danach sehe es aber aus: Die 
Pius-Bruderschaft rede weiter davon, "Rom bekehren" zu wollen und 
bezeichne das Zweite Vatikanische Konzil als "Riesenkloake". Der 
Papst müsse die Exkommunikation androhen und sagen, "wenn ihr 
weiterhin in so grober Weise gegen Lehre und Disziplin der Kirche 
verstoßt, schließe ich euch aus der kirchlichen Gemeinschaft aus". 
Das wäre dann keine "Tatstrafe", sondern eine "Spruchstrafe", 
erläuterte der Experte.

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