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Kölner Stadt-Anzeiger

Kölner Stadt-Anzeiger: Erzbistum Köln gibt Unterlassungserklärung ab Zentrale Vorwürfe gegen Meckenheimer Priester Michael Jung sollen nicht mehr wiederholt werden

Köln (ots)

Das Erzbistum Köln hat sich im Streit mit dem
bisherigen Pfarrer von Meckenheim, Michael Jung, verpflichtet, 
zentrale Vorwürfe gegen den Geistlichen nicht mehr in den Medien zu 
wiederholen. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) 
berichtet, übermittelte das Erzbistum Jung am Donnerstag eine 
entsprechende Unterlassungs-erklärung. Jung bestätigte der Zeitung 
den Erhalt der Erklärung. Der 42 Jahre alte Geistliche sah sich in 
seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, nachdem das Erzbistum die 
Begründung für seine Amtsenthebung als Pfarrer von Meckenheim am 12. 
September veröffentlicht hatte. Als so genanntes "Proclamandum" 
sollte der Text anschließend auch während der Sonntagsgottes-dienste 
am 14. September im Pfarrbezirk Meckenheim bekannt gemacht werden. 
Darin wurde Jung unter anderem vorgeworfen, in Wort und Ton ein 
völlig inak-zeptables und unangemessenes Verhalten an den Tag gelegt 
und die laufenden Strukturreformen im Erzbistum nicht ausreichend 
mitgetragen zu haben. Weiter spricht der Text von Beschwerden über 
Jungs Arbeit als Seelsorger aus seiner Gemeinde. Gegen die Verlesung 
des "Proclamandums" erwirkte Jung beim Amtsgericht Rheinbach eine 
einstweilige Verfügung. Zur Vermeidung eines von Jung angekündigten 
weiteren Rechtsstreit erklärt das Erzbistum nun, die genannten 
strittigen Vorwürfe außerhalb der kirchlichen Öffentlichkeit nicht 
mehr zu erheben. Dies werde als weiterer Beitrag zur Deeskalation 
verstanden.  Die Unterlassung umfasst nicht die Vorwürfe, dass Jung 
einen bischöflichen Inspektionsbesuch (Visitation) verweigert und das
Erzbistum aufgrund von Sparmaßnahmen der Veruntreuung bezichtigt 
habe. Beide Punkte habe Jung selbst öffentlich thematisiert, 
argumentiert das Erzbistum. Jung sagte, er wolle eine zivilrechtliche
Klage gegen das Erzbistum weiterhin prüfen. Für seine Entscheidung 
sei die Erklärung des Erzbistums durchaus "von Bedeutung".
Erst am Mittwoch hatten beide Seiten vor dem Kölner 
Verwaltungsgericht eine vorläufige Einigung im parallel geführten 
Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung Jungs und eines damit 
verbundenen Hausverbots für den Geistlichen erzielt. Jung will seinen
Wider-spruch gegen die Amtsenthebung nur noch vor kirchlichen 
Instanzen, in diesem Fall durch Anrufung des Vatikans, verfolgen. 
Gleichzeitig versicherte er, in Meckenheim nicht mehr als Pfarrer 
tätig zu werden. Im Gegenzug hebt das Erzbistum die gegen Jung 
ergangene Suspendierung vom priesterlichen Dienst auf. Der Geistliche
darf damit wieder Gottes-dienste feiern und die Sakramente spenden.
Hinweis: Die Unterlassungserklärung liegt dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
vor

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de

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