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Kölner Stadt-Anzeiger: Staatsrechtler Battis warnt vor Vorgehen gegen die NPD über das Stiftungsrecht "Einschränkungen nur für alle möglich" - Verbotsverfahren wenig aussichtsreich

Köln (ots)

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis bezweifelt,
dass man gegen die NPD durch Veränderungen des Stiftungsrechts 
vorgehen kann. "Hier gilt der schlichte Gleichheitsgrundsatz - wie im
Parteienfinanzierungsrecht", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" 
(Freitag-Ausgabe). "Wenn man da anfängt zu drehen, muss man immer 
aufpassen, dass man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet. Man kann
da Einschränkungen machen. Aber dann bitteschön für alle!" Battis 
sagte weiter, "auf gar keinen Fall" könne man rechtsextreme 
Stiftungen anders behandeln als andere. "Es geht um Missbrauch."
Der Professor an der Berliner Humboldt-Universität hält auch ein 
neues NPD-Verbotsverfahren für derzeit wenig aussichtsreich. "Ich 
glaube nicht, dass man bei einem neuen Verbotsantrag besonders gute 
Karten hätte. Sie wissen, wie das letzte Verfahren ausgegangen ist. 
Die Richter sind überwiegend noch dieselben. Die V-Leute sind 
wahrscheinlich auch noch dieselben. So lange sich das nicht ändert, 
sind die Chancen nicht so gut. Das ist mehr Schaukampf als wirklich 
real. Man kann das wieder in Angriff nehmen, wenn die V-Leute 
abgeschaltet sind. So lange sich an den Tatsachen nichts geändert 
hat, wäre ein neuer Verbotsantrag Selbstmord." Allerdings brauchten 
die Verfassungsschützer "in der NPD nicht so viele V-Leute, wie sie 
hatten. Sie müssen und können das verändern."

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