RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung Heidelberg zu Sorgerecht/ Väter

   Heidelberg (ots) - Seit Mitte der 90er steigt die Zahl der Kinder 
von nicht miteinander verheirateten Eltern deutlich an. In der 
Mehrheit der Fälle kümmern sich Vater und Mutter ohne Trauschein 
nicht weniger verantwortungsvoll um den Nachwuchs als Ehepaare. 
Rechtlich besteht dennoch ein Unterschied, der sich per beidseitiger 
Sorgeerklärung bereits aufheben lässt. Das neue Gesetz zur Stärkung 
des Sorgerechts unverheirateter Väter greift im Streitfall. Bisher 
hatte hier die Mutter eine starke rechtliche Position. Der 
Gesetzgeber bezieht nun - gedrängt von entsprechenden Urteilen des 
Europäischen Gerichtshofs - eindeutig Stellung für das schwächste 
Glied in Konflikt-Beziehungen: das Kind. Dies hat grundsätzlich 
Anrecht auf Kontakt mit beiden Elternteilen; die Mutter kann den 
Umgang nur verwehren, wenn wirklich driftige Gründe gegen den Vater 
vorliegen. Das Gesetz schärft das Bewusstsein beider Elternteile, mit
einem Kind Rechte und Pflicht einzugehen - und macht klar, dass diese
geteilt werden müssen. Es kommt nun auf die Jugendämter an, dies 
zerstrittenen Paaren auch deutlich zu machen - damit es zum Wohle 
aller Beteiligten, zu psychisch zermürbenden Gerichtsverhandlungen 
gar nicht mehr kommen muss.



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