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Moderner Kinderschutz im Netz: Die FSM zum JMStV-Entwurf

Berlin (ots)

Die FSM setzt sich in ihrer Stellungnahme zum aktuell vorliegenden Entwurf eines novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages für einen flexiblen, pragmatischen und international anschlussfähigen Jugendmedienschutz ein. Zeitgemäße gesetzliche Regelungen sollten den Bedürfnissen von Familien und der Medienrealität gerecht werden und somit folgende Anforderungen erfüllen:

1. Konvergente Medienwelt widerspiegeln

Jede Art von Inhalt kann heute online über eine Vielzahl an Geräten abgerufen werden. Das rechtssichere Anbieten von Inhalten über unterschiedliche Distributionswege oder Plattformen muss gesetzlich konsequent und für die Unternehmen pragmatisch geregelt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf muss dringend weiterentwickelt werden, um die vielen - auch internationalen - Jugendschutzfunktionalitäten und Inhaltsklassifizierungen zusammenzuführen und für Kinderschutzlösungen und Elterninformationen nutzbar zu machen.

2. Internationalen Anschluss ermöglichen

Nationales Jugendschutzrecht muss international anschlussfähig sein. Das von der FSM mitgetragene und von der EU-Kommission kofinanzierte Projekt MIRACLE (www.miracle-label.eu), das Klassifizierungsinformationen länderübergreifend nutzbar macht, zeigt das Potential der internationalen Dimension.

3. Sinnvolle technische Schutzmaßnahmen für jüngere Kinder fördern

Eltern brauchen leicht einsetzbare technische Schutzmaßnahmen für ihre Kinder. Der Gesetzgeber darf die Entwickler von Schutzsoftware nicht durch starre und damit schnell veraltende Anerkennungshürden hemmen, so wie dies im bisherigen Entwurf vorgesehen ist. Das Gesetz sollte einen Schwerpunkt auf die Attraktivität dieser Programme setzen, damit die Verbreitung befördert wird. Dabei helfen leicht auffindbare und individuelle Einstellmöglichkeiten für Eltern.

4. Medienbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unterstützen

Die aktive finanzielle und strukturelle Unterstützung von medienpädagogischen Maßnahmen in Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen gehört zu einem ganzheitlichen Jugendschutz. Medienbildungsmaßnahmen können vor allem Jugendlichen einen kompetenten, selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit Medien ermöglichen.

Ausführliche Stellungnahme der FSM zur Novelle des JMStV unter: www.fsm.de/aktuelles-und-presse/jmstv-novelle

Pressekontakt:

FSM e.V., www.fsm.de ; Katja Lange, Beuthstr. 6, 10117 Berlin;
Tel.: 030 24 04 84 - 43, lange@fsm.de, @FSM_de

Original-Content von: FSM e.V., übermittelt durch news aktuell

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