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Public Private Partnership am Beispiel der Kontrollgerätekarte: „Übertragung staatlicher Aufgaben hat sich bewährt“
Europaweite Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten im Transportgewerbe

Stuttgart (ots)

Bereits mehr als 70.000 Kontrollgerätekarten für
den Digitalen Tachografen von Nutzfahrzeugen hat die
Sachverständigen-Organisation DEKRA seit 2005 an Fahrer,
Fuhrparkbetreiber und Werkstätten ausgegeben. Allein in
Baden-Württemberg wurden über 20.000 Anträge für Kontrollgerätekarten
bearbeitet. Ministerialrat Markus Schmidt vom Ministerium für Arbeit
und Soziales Baden-Württemberg, zuständige Aufsichtsbehörde für das
Land Baden-Württemberg, würdigte das DEKRA Engagement mit den Worten:
„Die Übertragung dieser mit hoheitlichen Befugnissen verbundenen
Aufgaben hat sich uneingeschränkt bewährt.“
„Nicht nur eine zügige und reibungslose Abwicklung der
Kartenausgabe, auch Umstände wie die Vorhaltung von fachkundigem
Personal in den Annahme- und Ausgabestellen oder die Einhaltung der
für Behörden geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden von
den Konzessionären garantiert.“, sagte Ministerialrat Schmidt. „Die
Beleihung ist damit ein sehr gutes Beispiel für die erfolgreiche
Übertragung von staatlichen Aufgaben auf Private.“
DEKRA ist in den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern,
Sachsen und Sachsen-Anhalt durch die zuständigen Ministerien mit der
Konzession zur Ausgabe von Kontrollgerätekarten seit Mai 2005
beliehen. Trotz unklarer Rechtslage in der Europäischen Union war das
Land Baden-Württemberg bereits im Mai 2005 in der Lage, Anträge
entgegenzunehmen und zu bearbeiten. „Seit Einführung der Ausgabe von
Kontrollgerätekarten zum 1. Mai 2005 registrieren wir eine hohe
Kundenakzeptanz“, sagte Dr. Gerd Neumann, Mitglied der
Geschäftsführung der DEKRA Automobil GmbH.
„Mit dieser Dienstleistung entlastet DEKRA die öffentlichen
Haushalte, bietet einen umfassenden Service auf der Grundlage
akzeptierter Gebühren und sichert zugleich Arbeitsplätze. Damit
konnten wir ein erfolgreiches, auch für andere Bundesländer
nachahmbares Modell eines Public Private Partnership zum Nutzen der
Endverbraucher realisieren“, betonte Dr. Neumann. „Es hat sich
erneut gezeigt, dass Wettbewerb auch in hoheitlichen Tätigkeiten ein
Garant für Dienstleistungsqualität zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit darstellt.“
Die Ausgabe von Kontrollgerätekarten ist Teil der europaweit
eingeführten Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten im
Transportgewerbe. Mit der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 561/206
sollen die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe in der
Europäischen Gemeinschaft harmonisiert sowie die Arbeitsbedingungen
und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Um die
Bewegungsdaten von Fahrern und Fahrzeugen effizienter erfassen und
mit hoher Qualität auswerten zu können, wurde in der Europäischen
Gemeinschaft ein digitalisiertes Verfahren eingeführt, das die bisher
verwendeten Schaublätter ersetzt.
Im Unterschied zum mechanischen Fahrtenschreiber zeichnet der
Digitale Tachograf die Fahrtgeschwindigkeit sowie die Lenk- und
Ruhezeiten nicht mehr analog auf eine Tachoscheibe auf, sondern
speichert sie elektronisch auf der Kontrollgerätekarte des Fahrers.
Seit dem 1. Mai 2006 ist das digitale Kontrollgerät für alle neu
zugelassenen Lkw über 3,5 Tonnen sowie für alle Busse mit mindestens
neun Sitzen gesetzlich vorgeschrieben.
„Mit der Einführung des Digitalen Tachografen erhält die
Transparenz der Fahrer als auch der Unternehmen eine neue
Dimension!“, sagte Peter Herget, verantwortlicher Produktmanager bei
der DEKRA Automobil GmbH. „In dieser Verantwortung, insbesondere
gegenüber unseren Mitgliedern, werden wir unser Dienstleistungsprofil
weiter entwickeln.“ Die Bewertung elektronisch erfasster Daten im
Rahmen eines Fuhrparkmanagements werde zukünftig die Voraussetzungen
der Existenzsicherung insbesondere kleinster und kleiner Fuhrparks
darstellen.
Mit Inkrafttreten der Änderungen personalbeförderungsrechtlicher
Vorschriften, vor allem der Umsetzung der Lenk- und Ruhezeiten zum
11. April 2007 werden die Sozialvorschriften nochmals verschärft,
führte Herget weiter aus. Bei Verstößen hätten Unternehmer und Fahrer
mit erheblichen Sanktionen zu rechnen. Hier will DEKRA auch weiterhin
Aufklärungsarbeit leisten, unter anderem durch Symposien,
Beratungsgespräche und Schulungen der DEKRA Akademie. Darüber hinaus
stellt das auf die Fuhrparkbetreuung spezialisierte Unternehmen
bewertete, elektronisch auswertbare Bewegungsdaten von Fahrern und
Fahrzeugen bereit.
Die neue Dienstleistung wird an 73 DEKRA Niederlassungen und
Außenstellen angeboten. Dafür wurden 188 Mitarbeiter in speziellen
Lehrgängen mit den gesetzlichen Vorschriften und dem zusammen mit
T-Systems Chemnitz entwickelten Fachverfahren für die Ausgabe der
Karten vertraut gemacht. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten,
wurden im Vorfeld detaillierte Arbeitsanweisungen erstellt, alle
Mitarbeiter datenschutzrechtlich belehrt und eine zentrale Hotline
eingerichtet.
DEKRA kommt dem zunehmenden Informationsbedarf von Spediteuren,
Unternehmern und Fahrern bei der Umsetzung der Rechtsnorm in das
nationale Recht mit einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit
entgegen. Bis jetzt führten die Niederlassungen des
Kfz-Dienstleisters mehr als hundert Informationsveranstaltungen für
Spediteure und Unternehmer durch und verteilten über 13.000 Flyer.
Für die Kraftfahrer und Fuhrunternehmer erschien das Buch „DEKRA
Praxisratgeber Lenk- und Ruhezeiten“ im August 2005 sowie eine
Neuauflage im Juni 2006. Es kann von DEKRA Mitgliedsfuhrparks und
-werkstätten kostenfrei (info@dekra.de), von anderen gegen eine
Schutzgebühr von 12,50 Euro (info@verlag-hendrisch.de) abgerufen
werden. Auf der DEKRA-Homepage wurde eine Informationsplattform zum
Thema Sozialvorschriften im Straßenverkehr eingerichtet
(www.dekra.net - Digitaler Tachograf). Hier findet der Anwender
Antworten auf aktuelle Rechtsfragen, aber auch Antragsformulare für
die Kontrollgerätekarte.
Als ergänzende Dienstleistungen bietet DEKRA den
Fuhrparkbetreibern ein Datenmanagement für den digitalen Tachografen
an, das die gesetzlichen Anforderungen an die Archivierung und
Sicherung der erfassten Daten erfüllt. Die DEKRA Akademie ergänzt
diese Angebote durch Kurse, mit denen die Betriebe ihre gesetzlichen
Pflichten zur Information ihrer Mitarbeiter vollständig abdecken
können.
Über DEKRA
DEKRA ist eine international ausgerichtete
Sachverständigen-Organisation, die sich für Sicherheit und Qualität
der Menschen im Umgang mit Technik, Umwelt und Mobilität engagiert.
In vier Business Units sind die rund 100 Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften über die DEKRA AG an den DEKRA e.V.
angebunden. Die Business Units DEKRA Automotive, DEKRA NORISKO
Industrial, DEKRA Qualification sowie DEKRA International Operations
stehen für qualifizierte und innovative Dienstleistungen rund um die
Themen Fahrzeugprüfungen, Gutachten, Industriedienstleistungen,
Zertifizierungen, Umwelt- und Baugutachten, Aus- und Weiterbildung,
Zeitarbeit, Consulting und Schadenregulierung. DEKRA ist heute in 23
Ländern West- und Osteuropas sowie in den USA, Brasilien und
Südafrika präsent. Mehr als 15.000 Mitarbeiter erwirtschaften einen
Jahresumsatz von rund 1,2 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Norbert Kühnl
Telefon: (0711) 78 61-25 12
Telefax: (0711) 78 61-27 00
E-Mail: norbert.kuehnl@dekra.com

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