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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Überziehungszins

Bielefeld (ots)

Es geht um Grundsätzliches: Soll der Staat seine Bürger - oder jedenfalls den Teil, der nicht gelernt hat, mit Geld umzugehen - vor sich selbst schützen? Ein bisschen erstaunt es schon, dass jetzt ausgerechnet Martin Blessing mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit tritt, den Überziehungskredit gesetzlich einzuschränken. Schließlich hat das von ihm geführte Geldinstitut in der Vergangenheit nicht gerade dadurch von sich reden gemacht, dass es seine Kunden mit großem Engagement vor der Verschuldung bewahrt hätte. Dazu würde gehören, dass die Bank einem jungen Kunden mit einem Nettoeinkommen von etwa 1200 Euro nicht von vorne herein einen Überziehungskredit von 4800 Euro andient. Schlimmer noch: Als die Summe in ein normales Darlehen umgewandelt wird, bleibt die Überziehungsmöglichkeit einfach weiter bestehen - zusätzlich zu den Kreditmöglichkeiten, die Onlineverkäufer ihren Kunden einräumen. Es kommt, wie es angesichts von 10 Prozent Dispo- und 13 Prozent Überziehungszins kommen muss: In kurzer Zeit steckt der junge Kunde in einer Spirale und ist bald heillos überschuldet. Martin Blessings Vorschlag in Ehren: Aber er sollte auch vor seiner eigenen Banktür kehren. Vertreter der reinen kapitalistischen Lehre werden einwenden, dass jeder seines Glückes Schmied ist - und damit natürlich auch seines Unglücks. Doch schon das christliche Vaterunser weiß um die menschliche Schwächen, heißt es doch dort: »Und führe mich nicht in Versuchung«. Dies sollte auch für Banken gelten, die es mit Kunden zu tun haben, die unerfahren oder in einer prekären Lage sind. Das Gefühl drängt sich auf, dass manche Institute Schwächen in dem Wissen ausnutzen, dass sie in jedem Fall ihren Reibach machen werden. Zunächst zahlt der Kunde noch brav die horrenden Zinsen. Und ist er irgendwann endgültig pleite, werden schon die Familie oder der Steuerzahler einspringen und ihn auffangen. Der Überziehungskredit muss also geregelt werden - aber nicht nur, indem ein neues Gesetz der Bank vorschreibt, dass sie Wege zu billigeren Darlehen aufzeigt. Das ist gut und wichtig. Doch unverzichtbar ist auch, dass die Höhe einer möglichen Verschuldung grundsätzlich an Bedingungen geknüpft wird, die die Kunden nicht in die Überschuldung und schließlich in den Offenbarungseid treiben. Verantwortungsvolle Banken und Sparkassen verfahren schon heute so. Entweder bieten sie dieser Klientel selbst eine Beratung an oder verweisen an Experten. Gesetze richten sich aber immer an die anderen - an die, die Freiheiten bis an die Grenzen des Erträglichen ausloten. Angesichts der Tatsache, dass sich die Banken bei der Europäischen Zentralbank zu fast null Prozent refinanzieren, ist diese Forderung bezahlbar und angemessen. Der Friedensnobelpreisträger Mohammad Yunus hat gelehrt, dass Kredite für Arme ein Menschenrecht sein können. Das Gleiche gilt hier auch für den Schutz vor Überschuldung.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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