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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Einfluss der Politik im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Bielefeld (ots)

Es hätte so einfach sein können, damals, 1945: Die Alliierten hätten die neuen Rundfunkanstalten in Deutschland werbefinanziert arbeiten lassen können. Leider gab es in den Trümmern nichts, für das zu werben sich lohnte, also musste ein anderes Modell her. Fortan hatten die Amerikaner alle Hände voll zu tun, den Deutschen klarzumachen: Einen staatsnahen Rundfunk wird es bei euch nicht mehr geben. Nie wieder. Die Deutschen, den Goebbelschen Rundfunk noch im Ohr, sagten, okay, das sehen wir ein, lasst uns einen Rundfunk einrichten, für den die Länder zuständig sind. Und so entstanden von politischen Parteien gesteuerte Sendeanstalten, die heute kein Mensch mehr von jener staatsnahen Institution unterscheiden kann, die man damals angeblich gar nicht gewollt hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit stets im Sinne der Sender entschieden. 1991 gaben die Richter dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk eine »Bestands- und Entwicklungsgarantie«: Das Fernsehen dürfe nicht angetastet und nicht finanziell ausgetrocknet werden. Gleich zweimal, 1194 und 2007, koppelte das BVG zwar den Finanzbedarf an die Empfehlung einer Kommission (KEF), aber weil die KEF in der Regel die Summe vorschlägt, die ihr die Sender zuvor als Bedarf gemeldet haben, machten die Einserjuristen bloß den Wolf zum Hüter der Schafe. Vor diesem Hintergrund offenbart auch der aktuelle Rechtsstreit seine wahre Natur: Es ist schlichter Parteienhader. Unter der Maske einer Verwaltungsratsentscheidung steckt bloß eine Spielplatzklopperei. CDU gegen SPD: A, U, S - aus, und du, Nikolaus Brender, bist raus. Prompte Retourkutsche: Haust du mir meinen Brender weg, sag ich meinen großen Brüdern Bescheid, denen in der roten Robe. Die Pointe: Brender, bis 2010 Chefredakteur des ZDF, war gar kein ausgewiesener Linker. Nur agierte er eben auch nicht so CDU-nah, wie sich das mancher in der Union gewünscht hätte. Er musste seinen Hut nehmen, weil in dem 14-köpfigen ZDF-Verwaltungsrat mit 14 aktiven oder ehemaligen Politikern (der deutschen Vorstellung von einem staatsfernen Gremium) die CDU die Mehrheit besaß. Brenders Vorgänger Klaus Bresser nannte die Entlassung »organisierte Verfassungskriminalität«. Dieses harte Verdikt hätte damals schon die Karlsruher Richter alarmieren dürfen. Aber erstens mahlen die Mühlen der Justiz nicht so schnell, und zweitens taugt das BVG offensichtlich nicht zum großen Bruder. Ist Werbung bei ARD und ZDF nötig? Na ja, kann man ja mal überprüfen. Programmqualität? Hm, sollte irgendwie moralischen Standards genügen. Wachsweicher geht es nicht. Der SPD dürfte kaum etwas anderes übrig bleiben, als darauf zu hoffen, dass sie irgendwann die Mehrheit im ZDF stellt. Und dann gilt der alte Spielplatzspruch: Rache ist Blutwurst! Heute also wird entschieden. Was der Fernsehzuschauer davon hat? Wie üblich: nichts.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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