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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema "Der Fall Polanski"

Bielefeld (ots)

Haftbeschwerde abgelehnt: Filmregisseur Roman
Polanski hat am Dienstag eine schlechte Nachricht verkraften müssen. 
Das Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona lehnte eine 
Freilassung wegen hoher Fluchtgefahr ab. Seitdem Polanski (»Tanz der 
Vampire«, »Der Pianist«) am 26. September auf dem Flughafen von 
Zürich festgenommen wurde, kämpfen er und sein Anwalt medienwirksam 
gegen die Auslieferung in die USA. Dabei haben Künstlerkollegen die 
Justiz in Amerika und der Schweiz mit einer Vehemenz angegriffen wie 
selten. Außenstehenden musste sich die Frage aufdrängen, wer 
eigentlich am Pranger steht: Polanski oder die Ermittler?
Der Regisseur sei überfallen worden, hieß es, für ein drei Jahrzehnte
zurückliegendes Verbrechen wolle eine rachsüchtige Justiz einen alten
Mann (76) doch noch zur Rechenschaft ziehen. Berlinale-Chef Dieter 
Kosslick forderte entrüstet die Freilassung: »Die Internationalen 
Filmfestspiele Berlin protestieren gegen die willkürliche Behandlung 
Roman Polanskis.« Polanskis Kollegen verfassten entrüstete 
Petitionen.
Die Vertreter der Kultur offenbaren ein merkwürdiges Verständnis von 
Gerechtigkeit. Die amerikanische und schweizerische Justiz haben 
nichts falsch, sondern alles richtig gemacht. Fakt ist: Polanski hat 
1977 die damals 13-jährige Samantha betrunken gemacht und 
vergewaltigt, kurz vor der Urteilsverkündung 1978 floh er aus den 
USA. Aufgabe der Justiz eines Landes ist es, die Bürger zu schützen 
und Verbrechen zu sühnen. US-Staatsanwalt Steve Cooley hatte die 
Pflicht, den Fall weiter zu verfolgen. Es gehe darum, »dass ein 
Gerichtsverfahren abgeschlossen wird«, erklärte Cooley völlig 
zurecht. Die Justiz der Schweiz half dabei, entsprechend 
internationaler Vereinbarungen.
Von Willkür kann überhaupt keine Rede sein, und die Festnahme im 
Vorfeld einer Preisverleihung als Überfall zu bezeichnen, ist absurd.
Hätte der Staatsanwalt Polanski vorher anrufen und höflich fragen 
sollen, ob er damit einverstanden sei, dass er am 26. September auf 
dem Flughafen festgenommen werden soll?
Vergaloppiert haben sich auch Minister in Frankreich und Polen. Der 
französische Außenminister Bernard Kouchner nannte die Festnahme des 
polnisch-französischen Regisseurs »absolut schrecklich«, sprach von 
einer »alten Geschichte« und protestierte offiziell mit dem 
polnischen Außenminister bei den USA.
 Wieder hagelte es zu Unrecht Kritik auf die Justiz. In dem Fall 
Polanski geht es aber nicht um nationale Befindlichkeiten, sondern um
die Wahrung von Rechtsprinzipien. Und selbst wenn das damalige Opfer 
Samantha Geimer Polanski inzwischen verziehen haben mag, macht das 
die gesetzeswidrige Flucht nicht ungeschehen. Ein Auge zuzudrücken, 
würde das Vertrauen in die Justiz unterhöhlen. Gesetze gelten für 
Prominente wie Normalbürger. Polanski scheint langsam einzulenken: 
Einer Auslieferung stimme er möglicherweise zu, sagte sein Anwalt am 
Mittwoch.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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