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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Thema Verkehrsüberwachung per Video

Bielefeld (ots)

Der Überwachungsstaat lässt grüßen: Von
Autobahnbrücken filmen Polizei und Ordnungsbehörden vorsorglich erst 
einmal alle Autofahrer auf Video, die des Weges kommen. Die 
Auswertung nach tatsächlichen Verkehrsverstößen erfolgt später. 
Dieser willkürlichen Praxis der »Brücken-Blitzer« hat das 
Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben: Es stellt klar, 
dass verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen mit Videotechnik 
verfassungswidrig sind.
Ein Freibrief für Raser und Drängler auf deutschen Autobahnen ist die
Entscheidung nicht. Die Amtsgerichte müssen im Einzelfall urteilen, 
ob aus dem vom Bundesverfassungsgericht verordneten Beweiserhebungs- 
auch ein Beweisverwertungsverbot folgt. Die Karlsruher Richter haben 
aber deutlich gemacht, dass Grundrechte nicht einfach per 
Ministererlass außer Kraft gesetzt werden können - allein der 
parlamentarische Gesetzgeber darf die Regeln einer solchen 
Videoüberwachung festlegen.
Der Staat verlangt von seinen Bürgern, dass diese sich an die 
Rechtsordnung halten. Gleiches dürfen die Bürger aber auch von ihren 
Behörden erwarten, bevor sie zur Kasse gebeten werden.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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