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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Studiengebühren

Bielefeld (ots)

Nun haben wir's höchstrichterlich: Die
Studiengebühren verstoßen nicht gegen den verfassungsrechtlich 
garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl. Die 
Leipziger Bundesverwaltungsrichter haben sich ihre Entscheidung nicht
leicht gemacht und erst nach stundenlanger interner Beratung die 
vorinstanzlichen Urteile aus Minden und Münster bestätigt.
Das Urteil ist bitter vor allem für Studierende aus 
einkommensschwächeren Familien. Wer von zu Hause kaum unterstützt 
werden kann, muss während des Semesters jobben und verlängert dadurch
möglicherweise sein Studium. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die 
Einführung der Studiengebühren allerdings durch ein System günstiger 
Studentenkredite abgefedert, das niemanden aus finanziellen Gründen 
von einem Hochschulstudium ausschließt. Mit maximal 10 000 Euro 
Schulden aus Bafög-Unterstützung und Semesterbeiträgen lässt es sich 
nach dem Examen leben - wenn der Wechsel auf einen gut dotierten 
Arbeitsplatz gelingt.
Verbesserungsbedürftig bleibt die Verwendung der von den Hochschulen 
nach Gusto bis zur Höchstgrenze von 1000 Euro im Jahr eingetriebenen 
Studienbeiträge. Sie sollen eigentlich dafür verwendet werden, die 
Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern. Gut zwei Jahre nach der 
Einführung der Gebühren können die meisten NRW-Unis aber im Kampf 
gegen die Überfüllung kaum Erfolge vermelden.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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