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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum BKA-Gesetz:

Bielefeld (ots)

Im Laufe der Jahre sind mehr als ein Dutzend
Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht gekippt oder in Teilen 
korrigiert worden. Dass mittlerweile Zweifel an der Kompetenz derer 
auftauchen, die für die Erarbeitung der Gesetze in den Fraktionen 
zuständig sind, ist kein Wunder.
Der Balanceakt zwischen der Schaffung größtmöglicher Sicherheit, die 
verfassungsmäßigen Ansprüchen genügt, und dem gebotenen Schutz der 
Privatsphäre der Bürger ist schwierig. Mit dem jetzt vorgelegten 
Entwurf für das neue BKA-Gesetz scheinen sich die Innenexperten der 
Koalitionsfraktionen erneut auf sehr dünnes Eis begeben zu haben. 
Dass die Erlaubnis zur Online-Durchsuchung von privaten Computern vom
Gesetzgeber gleich bis 2020 festgeschrieben wird, wird nur ein Grund 
sein, dass dieses Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht 
landen wird.
Noch kritischer ist zu sehen, dass der nötige Schutz der Privatsphäre
zunächst einmal von zwei BKA-Beamten und dem Datenschutzbeauftragten 
der Behörde geprüft werden soll. Eine unabhängige Überprüfung dieses 
sensiblen Bereiches dürfte der bisherigen Rechtsprechung folgend aus 
Sicht der Karlsruher Richter jedoch anders aussehen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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