Bund und Länder müssen Kosten bei Verzögerungen tragen 15. EUROFORUM-Jahrestagung "Brennpunkt Vergaberecht" 9. bis 11. November 2010, Lindner Congress Hotel Düsseldorf

   
   Düsseldorf (ots) - Nach den jüngsten BGH-Urteilen müssen 
Auftraggeber bei öffentlich ausgeschriebenen Bauprojekten künftig die
Mehrkosten tragen, die durch einen späteren Baubeginn entstehen. Bei 
größeren öffentlichen Infrastrukturprojekten gibt es in 20 bis 25 
Prozent der Fälle solche Verzögerungen. Experten schätzen, dass auf 
Bund, Länder und Gemeinden dadurch Kosten von schätzungsweise 500 
Millionen Euro jährlich zukämen. Dies sei ein "Durchbruch in der 
Rechtsprechung zur verzögerten Vergabe", erklärt Prof. Dr. Ralf 
Leinemann (Leinemann & Partner Rechtsanwälte), der mit seiner Kanzlei
an den jüngsten Verfahren beteiligt war. Der Berliner Jurist spricht 
auf der 15. EUROFORUM-Jahrestagung "Brennpunkt Vergaberecht" (9. und 
11. November 2010, Düsseldorf) zusammen mit weiteren Rechtsexperten 
und Vergabepraktikern über die aktuellen Rechtsprechungen und 
Neuerungen der Vergaberechtsreform bei VOL, VOB, VOF und SekVO. Das 
vollständige Veranstaltungsprogramm ist im Internet abrufbar unter: 
www.euroforum.de/vergaberecht2010

   Ergebnisse der Vergabereform

   Der Reformauftrag an die Bundesregierung sollte die Vergabepraxis 
beschleunigen und vereinfachen. Dr. Tobias Traupel (Ministerium für 
Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) 
liefert auf dem Branchentreff eine Bestandsaufnahme des 
Reformprozesses und schildert Folgen aus der Umsetzung des 
Konjunkturpakets II. Die neue Struktur der VOL/A und die erleichterte
Vergabe durch den Direktkauf thematisiert Malte Müller-Wrede 
(Müller-Wrede & Partner). Der Rechtsanwalt spricht über 
Erleichterungen beim Eignungsnachweis und Neuerungen in der VOF für 
die Praxis. Erste Erfahrungen mit den neuen Regelungen des GWB zum 
vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren schildert Detlef-Holger 
Sturhahn (Bundeskartellamt). Der stellvertretende Vorsitzende der 2. 
Vergabekammer des Bundes spricht über Fehler in Vergabeunterlagen, 
Antragsfristen und Unwirksamkeitsregelungen. Die jüngsten 
Rechtsprechungen im Vergaberecht erörtert Hermann Summa vom 
Oberlandesgericht Koblenz. Einen Praxisbericht der Kölner 
Vergabestelle liefert Peter Musiala (Zentrales Vergabeamt Köln). Er 
thematisiert neben der Struktur, Aufgabenverteilung und Abläufen der 
Vergaben auch den Maßnahmenkatalog zur Manipulations- und 
Korruptionsprävention und stellt einzelne Vergabeschritte mit 
Plausibilitätsprüfung dar.



Pressekontakt:
Julia Batzing
Pressereferentin
Euroforum Deutschland SE
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)2 11/ 96 86 - 33 81
Telefax: +49 (0)2 11/ 96 86 - 43 81
Mailto: julia.batzing@euroforum.com
Internet: www.euroforum.com, www.iir.de
Xing: http://www.xing.com/profile/Julia_Batzing