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Deutscher Bauernverband (DBV)

Erbschaftsteuerreform nimmt Gestalt an - Eckpunkte lassen Richtung erkennen - viele Details noch unklar

Berlin (ots)

Die vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geleitete Arbeitsgruppe hat 
nun die Eckpunkte für die Erbschaftsteuerreform verkündet. Demnach 
sollen Freibeträge für nahe Verwandte erhöht und Erben betrieblicher 
Vermögen entlastet werden. Zur Entlastung der Erben gewerblicher und 
land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen soll ein "modifiziertes 
Abschmelzmodell" eingeführt werden, bei dem bei Fortführung des 
Unternehmens 85 Prozent der Steuer schrittweise über 10 Jahre 
erlassen wird.
Mit dieser Entscheidung erhalten die Betriebe nun endlich nach 
über einem halben Jahr intensiver Diskussion wieder ansatzweise 
Planungssicherheit in der Generationenfolge, kommentierte der 
Deutsche Bauernverband (DBV). Mit den jetzt verkündeten Eckpunkten 
scheine zumindest die Einführung des seit über zwei Jahren 
versprochenen und vom DBV nachdrücklich geforderten Abschmelzmodells 
gesichert, wenn auch nicht in der ursprünglich vorgesehenen Variante 
der völligen Abschmelzung. Zwischenzeitlich seien gerade für den 
Bereich der Land- und Forstwirtschaft Existenz bedrohende Szenarien 
diskutiert worden, die das Abschmelzmodell in Frage stellten und 
besonders in der Frage der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher 
Betriebe völlig unrealistische Ansätze hatten. Hier hatte sich der 
DBV von Beginn der Diskussion an für ein ertragswertorientiertes 
Bewertungsverfahren ausgesprochen und konstruktive und 
verfassungsfeste Vorschläge eingebracht.
Der DBV ist zuversichtlich, dass anhand dieser Eckpunkte ein 
praktikabler Gesetzesentwurf erarbeitet werden kann, der die 
Generationenfolge in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu 
vernünftigen Bedingungen ermöglicht. Die Erarbeitung eines 
Gesetzentwurfes, in dem strittige Details noch zu klären sein werden,
wird der DBV weiterhin kritisch begleiten. Vor allem die Ankündigung,
dass die Reform zwar rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten 
soll, aber noch bis zum Inkrafttreten im Jahr 2008 noch nach dem 
alten Erbschaftsteuerrecht veranlagt werden kann, wird der DBV 
sorgfältig beobachten. Wichtig sei, dass sich keine rückwirkenden 
Verschärfungen für die Land- und Forstwirtschaft ergeben, erklärte 
der DBV.

Pressekontakt:

Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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