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BDI: Längere Übergangsfristen für das Schuldrechtsreformgesetz

Berlin (ots)

"Die Industrie braucht dringend längere
Übergangsfristen, um sich auf das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
einzustellen. Das umfangreiche neue Vertragsrecht können die
Unternehmen in der kurzen Zeit bis zum 1. Januar 2002 nicht in ihre
Verträge einarbeiten", erklärte Ludolf v. Wartenberg,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
(BDI), anlässlich der zweiten, abschließenden Beratung des Gesetzes
im Bundesrat. Organisatorische Änderungen für Werbung,
Qualitätsprüfung und Vertrieb müssten ebenfalls bis Weihnachten
abgeschlossen sein, wenn ab 2002 Kollisionen mit dem neuen Recht
vermieden werden sollen.
Die reinen Umstellungskosten werden von der Deutschen Gesellschaft
für Mittelstandsberatung mit 2,9 Mrd. DM beziffert. Zusatzkosten für
erweiterte Ansprüche aus dem neuen Gesetz sind darin noch nicht
enthalten. "Dieser Zeit- und Kostendruck wird den Unternehmen in den
übrigen EU-Mitgliedstaaten erspart", so v. Wartenberg. Denn dort
werde lediglich mit wenigen Vorschriften die
EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie umgesetzt und nicht das gesamte
Vertragsrecht verändert. Der deutsche Gesetzgeber dagegen nutze die
Richtlinie als Vehikel, um die seit Jahren ergebnislos diskutierte
Schuldrechtsreform unausgegoren auf den Weg zu bringen. Im rein
kaufmännischen Geschäftsverkehr könnten ausländische Wettbewerber wie
bisher verfahren, während deutsche Unternehmen mit Umstellungskosten
belastet würden. "Das Ziel der Europäischen Union,
Wettbewerbsverzerrungen in den Mitgliedstaaten abzubauen, wird durch
diese deutsche Gesetzgebung vereitelt", kritisierte der
BDI-Hauptgeschäftsführer.
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