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BDI und Hessisches Ministerium der Justiz: Schuldrechtsreform kommt übereilt und unausgewogen

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und
das hessische Justizministerium halten signifikante Korrekturen am
Regierungsentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts für
erforderlich. Justizminister Christean Wagner und Ludolf v.
Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des BDI, fordern das Parlament
anlässlich der Anhörung zu dem Gesetzentwurf vor dem Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2001 auf, sich zunächst auf die
notwendige Umsetzung, insbesondere der europäischen
Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie zu beschränken. Das Verjährungs- und
gesamte Schuldrecht seien demgegenüber ohne den enormen Zeitdruck zu
reformieren. Dies würde ausgewogenere Regelungen, insbesondere im
Vertragsrecht ermöglichen.
"Wenn den deutschen Industrieunternehmen einseitig die Mehrzahl
der aus einem Vertragsverhältnis entstehenden Risiken aufgeladen
werden, dann müssen sie im Vergleich zu ihren internationalen
Wettbewerbern erneut Nachteile hinnehmen", so Ludolf v. Wartenberg.
"Man müsse sich in diesem Fall fragen, ob der Gesetzgeber auf eine
wirtschaftspolitische Gesetzesfolgenabschätzung verzichten wolle".
Die meisten EU-Mitgliedsstaaten ersparten ihren industriellen
Herstellern eine umfassende Vertragsrechtsänderung im
wirtschaftlichen Bereich. Lediglich im Konsumgütergeschäft müssten
sich dort die anderen europäischen Unternehmen auf neues Recht
einstellen. In Deutschland würden Wirtschaft und Verwaltung jedoch
gezwungen, möglichst schon bis zum Jahresende Millionen von Verträgen
und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an das neue Schuldrecht
anzupassen. Vereinbarungen zu Gewährleistung, Garantien, Fristen,
Verzugszinsen und Schadensersatz müssten umfassend überarbeitet und
den Betroffenen erläutert werden.
"Der Bürger muss für die überhastete und teilweise unausgereifte
Reform unnötig zahlen." Mit diesen Worten fasste Justizminister
Wagner die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen zusammen.
Durch das zu schnell und überhastet erstellte Reformwerk werde
bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 1. Januar 2002
weitestgehend die Grundlage entzogen.
In der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit sei eine qualifizierte
Umsetzung der Änderungen in alle neu abzuschließenden Verträge nicht
möglich. Die Bürger müssten mit unausgereiften Verträgen rechnen.
Dies führe zu Prozessen, die bei sorgfältiger Bearbeitung des
Schuldrechts vermeidbar wären. Um  Wirtschaft und Justiz nicht
unzumutbar zu belasten, müsse sichergestellt werden, dass die neue
Rechtslage nur mit einer akzeptablen Übergangsfrist zur Anwendung
komme.

Rückfragen bitte an:

BDI
Presse und Information
Tel.: 030 / 2028- 1566
Fax: 030 / 2028- 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
Internet: http://www.bdi-online.de

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