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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

BDI: Keine gespaltenen Gewährleistungsfristen durch neues BGB

Berlin (ots)

Der BDI kritisiert, dass mit dem vom Kabinett am
Mittwoch gebilligten Gesetzentwurf zur Modernisierung des
Schuldrechts das zweite Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
völlig neu gefasst wird. Um die europäische
Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie umzusetzen, was Ausgang für die Reform
war, hätte es gereicht, das im BGB enthaltene Kaufvertragsrecht
anzupassen. Das wäre eine kleine, aber für die Wirtschaft praktikable
Lösung gewesen. So verführen auch Großbritannien und Frankreich.
Schon die Heraufsetzung der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten
auf zwei Jahre, die die EU-Richtinie für Konsumgüter vorschreibt,
belaste die Industrie erheblich. Der BDI begrüßte daher die
Initiative von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die
Gewährleistungsfristen von drei Jahren - wie im deutschen
Gesetzentwurf ursprünglich geplant - auf zwei Jahre zu verkürzen, so
wie es die europäische Richtlinie vorsieht.
Eine Spaltung der Gewährleistungsfristen in zwei Jahre für
Konsumgüter und fünf Jahre für Baustoffe hält der BDI in der Praxis
für zu kompliziert. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf. Außerdem sei
diese Spaltung der Fristen angesichts des Inkrafttretens des Gesetzes
bereits zum 1. Januar 2002 der Wirtschaft kaum zu vermitteln.
Hunderttausende von Verträgen müssten nun angepasst werden.

Rückfragen bitte an:

BDI
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Tel.: 030 / 2028- 1566
Fax: 030 / 2028- 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
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