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BDI zu Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform - Krisenfestes Steuerrecht noch nicht in Sicht - Freigrenze bei der Zinsschranke zu niedrig

Berlin (ots)

"Ein krisenfestes Steuerrecht ist noch nicht in
Sicht." So bewertet BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf das am
Freitag vom Bundestag beschlossene Bürgerentlastungsgesetz, das auch 
Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform vorsieht. "Das ist 
ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das Thema bleibt in der
nächsten Legislaturperiode auf der Tagesordnung", sagte Schnappauf.
"Die Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und die höhere 
Freigrenze bei der Zinsschranke sind sinnvolle Lösungen, um die 
Liquidität für kleinere Unternehmen zu sichern. Für einen Großteil 
der Industrieunternehmen ist die Freigrenze bei der Zinsschranke zu 
niedrig. Die Krisen verschärfende Wirkung bleibt bestehen", warnte 
Schnappauf.
"Gerade die Unternehmen, die den größten Anteil des 
prognostizierten Belastungsvolumens tragen müssen, sind weiterhin 
unvermindert von der Zinsschranke betroffen. Und wenn die Regelungen 
Ende dieses Jahres auslaufen, treten die Krisen verschärfende Wirkung
gerade dann wieder in Kraft, wenn die Unternehmen das Geld zur 
Finanzierung des Aufschwungs brauchen", so Schnappauf weiter.
Auch die neue Sanierungsklausel zum so genannten Mantelkauf bleibt
aus Sicht des BDI-Hauptgeschäftsführers hinter den Erwartungen 
zurück. "Für Staatsbeteiligungen an notleidenden Banken wurde die 
Regelung des Mantelkaufs kurzer Hand ausgesetzt, bei der privaten 
Wirtschaft wird hingegen die Ausnahme an eine enge Sanierungsklausel 
geknüpft", so der BDI-Hauptgeschäftsführer. "Ihre Praxistauglichkeit 
muss die Sanierungsklausel erst noch beweisen."

Pressekontakt:

BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
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Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell

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