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BDI zu geplanten Regelungen für Managergehälter - Überregulierung unternehmensinterner Entscheidungen vermeiden - Pflichtherabsetzung der Bezüge und Cooling-Off-Periode für Vorstände problematisch

Berlin (ots)

"Wir halten eine grundsätzliche Ausrichtung vom
Vergütungssystem an der langfristigen Unternehmensentwicklung für 
richtig. Den Unternehmen stehen mit dem geltenden Aktienrecht und dem
Corporate-Governance-Kodex allerdings bereits Regelungswerke zur 
Verfügung. Der Gesetzgeber sollte eine Überregulierung 
unternehmensinterner Entscheidungen vermeiden." Das sagte 
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu Plänen der 
Bundesregierung, die Vergütung für Manager zu regeln.
"Eine Entscheidung des gesamten Aufsichtsrats über die 
Vorstandsvergütungen ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern nicht 
sämtliche Details der Verträge vom gesamten Aufsichtsrat beraten 
werden", erklärte Schnappauf.
Kritisch sieht der BDI, wenn die gesetzlichen 
Entscheidungskriterien zur Herabsetzung der Vorstandsbezüge bei einer
verschlechterten Unternehmenslage unscharf forumuliert werden. 
"Hierdurch entsteht für den Aufsichtsrat eine unzumutbare 
Rechtsunsicherheit", so Schnappauf.
Auch das strikte Wechselverbot für Vorstände in den 
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sei nicht akzeptabel. "Ehemalige 
Vorstände bringen wichtiges Wissen über das Unternehmen und seine 
Strukturen mit, die dann nicht mehr zugunsten des Unternehmens 
verwendet werden dürften - auch nicht in Familienunternehmen." Zu der
vorgeschlagenen Mindestschadensersatzregel für Aufsichtsräte sagte 
der
BDI-Hauptgeschäftsführer: "Ein solcher Strafschadensersatz ist 
unserem kontinentaleuropäischen Rechtssystem fremd und sollte ihm 
auch fremd bleiben." Er rief den Gesetzgeber auf, diesen politischen 
Konsens nicht zu verlassen.

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