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BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Freie Fahrt für freien Kfz-Service
Keine deutsche Intervention gegen die Brüsseler GVO

Berlin (ots)

"Der freie KFZ-Service darf nicht gegenüber der
Vertragswerkstatt der Automobilhersteller benachteiligt werden. Die
deutsche Politik darf sich nicht einseitig zum Erfüllungsgehilfen von
Industrieinteressen machen zum Nachteil von Verbrauchern und breiten
Mittelstand."  Dies fordert Edwart Hengstenberg, Vorsitzender des
Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V. (GVA) heute in Berlin zur
aktuellen Diskussion um die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Als
Branchenverband innerhalb des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und
Außenhandels (BGA) repräsentiert der GVA rund 80 Prozent des Umsatzes
im freien Kfz-Teilehandel und der Kfz-Teileindustrie.
Der Kfz-Servicemarkt ist aufgrund seines finanziellen Volumens
heiß umkämpft und von einer Monopolisierung durch die
Automobilhersteller bedroht. Immerhin liegt das Servicegeschäft im
Volumen mit dem Neuwagengeschäft gleichauf, d.h. mit dem Autokauf
sind über die Lebensdauer eines Fahrzeuges nochmals Servicekosten in
gleicher Höhe des Anschaffungspreises verbunden.
Der EU-Kommissionsentwurf für die GVO hat nicht nur Auswirkungen
auf das Neuwagengeschäft sondern auch auf das mit jedem Autokauf
zwangsläufig verbundene Servicegeschäft, führt Hengstenberg aus.
Autoteile wie Anlasser, Scheinwerfer, aber auch Komponenten wie
Motorenteile werden nicht von der Autoindustrie selbst hergestellt,
sondern von der Kfz-Teileindustrie, den sogenannten Zulieferern.
Die EU-Kommission will mit der neuen GVO im KFZ-Vertrieb das
bisher zweigliedrige Servicesystem aus Freien und Vertragswerkstätten
zugunsten des Verbrauchers stärken. Dieser Wettbewerb sei bei weitem
nicht chancengleich, da die Automobilhersteller im KFZ-Service auf
vielfältige Art ihre Marktmacht ausspielten, so Hengstenberg.
"Die Bundesregierung hat sich bedauerlicherweise vor den Karren
der Autoindustrie spannen lassen und interveniert in Brüssel gegen
die von der EU geplante GVO. Es droht damit neben den Auswirkungen
auf das Neuwagengeschäft auch eine totale Monopolisierung des
Reparaturmarktes zugunsten der Automobil-Konzerne" kritisiert
Hengstenberg.
Der Entwurf der GVO ist geeignet, der drohenden Monopolisierung
des Servicegeschäftes entgegenzuwirken und ist nach Hengstenberg ein
fairer Interessenausgleich zwischen den beteiligten Kreisen vom
Verbraucher bis zum Hersteller, von der Zulieferindustrie über den
Teilegroßhandel bis zur Werkstatt. So fördert die neue Regelung die
Interessen der Autobesitzer und stärkt die Position des
mittelständischen Reparaturgewerbes und des Autoteilehandels. Sie ist
darüber hinaus geeignet, die vielfach bestehende Abhängigkeit der zum
Teil mittelständischen Zulieferindustrie von den Fahrzeugherstellern
zu mindern.
Verbraucherfreundlich ist auch die Einschränkung der Möglichkeiten
der Automobilhersteller, in den Ländern der Gemeinschaft
unterschiedliche Preise zu verlangen und die noch bestehenden
unterschiedlichen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für
die Verbesserung ihrer Ertragslage zu nutzen.
Die pauschale Kritik der Bundesregierung an dem von der
Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf erscheint Hengstenberg
weder angemessen noch konstruktiv. Er appelliert daher die
Bundesregierung, nicht gegen die geplante GVO zu intervenieren.
Ansprechpartner:
Volker Tschirch
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Mobil:   0170 / 3113738

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