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NDR: keine einstweilige Verfügung gegen "Beckmann"

Hamburg (ots)

Dem NDR liegt keine einstweilige Verfügung gegen
eine Wiederholung der Sendung "Beckmann" vom 21. Mai vor. Zeitungen 
hatten berichtet, dem Sender sei die Ausstrahlung der Sendung mit 
Bert Dietz auf 3sat gerichtlich untersagt worden. "Das ist falsch - 
weder dem NDR noch 3sat liegt eine einstweilige Verfügung vor", so 
NDR Fernseh-Programmdirektor Volker Herres. "Richtig ist, dass wir 
vor der Sendung mit Herrn Dietz eine Vereinbarung über die 
Senderechte getroffen haben. Es war eine Bitte des Gastes, die 
Sendung einmal im Hauptabendprogramm des Ersten zu zeigen und nur 
zwei Wiederholungen zuzulassen. Wir haben diese Bitte akzeptiert, um 
die Fernsehsendung am Montag im Ersten zu ermöglichen. Dass wir uns 
daran halten, ist selbstverständlich."
Die Wiederholungen hat es im NDR Fernsehen (Dienstag 1.30 Uhr) und
im MDR Fernsehen (Dienstag 9.35 Uhr) gegeben.

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